Sicher kamen viele schon mal in die Situation, eine Tablette teilen zu müssen. Einer Studie von 2005 (*) zufolge mussten Patienten damals schon eines von fünf Medikamenten teilen. Und im Zuge der verschiedenen Gesundheitsreformen und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit werden immer häufiger Medikamente in höherer Dosierung verschrieben, die der Patient dann teilen muss, um auf seine eigentlich verschriebene Dosierung zu kommen.
So, und dann stellt man oft fest, dass das Teilen nicht immer so einfach ist… selbst wenn die Tablette eine oder mehrere Bruchrillen besitzt. Manchmal sitzt man danach vor einem kleinen Trümmerhaufen…
Grundsätzlich gilt: In den Beipackzettel schauen, ob die Tablette wirklich teilbar ist – und es sich nicht zum Beispiel um eine Schmuckrille (siehe auch im früheren Beitrag “Retardiert = unretardiert?“) handelt und nicht um eine Bruchrille.
Gut. Jetzt hat man sich also mit Hilfe des Beipackzettels oder des Apothekers/der Apothekerin vergewissert, dass die Tablette teilbar ist. Greift zum Messer, legt die Tablette auf den Tisch, und der Halbierungsversuch… ähnelt dennoch eher einem Trümmerbruch… Warum?
Die Tablettenhersteller machen sich teilweise viele Gedanken darüber, wie eine reproduzierbare (also möglichst immer gleichartige) Teilung einer Tablette möglichst einfach (damit auch ältere Menschen damit zurechtkommen) und ohne viel Kraftaufwand ermöglicht werden kann. Da gibt es nun welche, die man ganz simpel mit dem Daumen in zwei gleiche Teile zerdrücken kann. Oder welche, die man mit der Bruchrille nach unten auf den Tisch legen muss, um sie dann durch Daumendruck senkrecht von oben in gleichberechtigte Hälften zu teilen. Oder, oder, oder… Eine kleine Übersicht über diese per Hand zerteilbaren Tablettenformen und deren Handhabung bietet das Bild rechts.
Viele dieser so konzipierten Tabletten lassen sich auch nur so zerteilen – nimmt man da das Messer oder einen Tablettenteiler zu Hilfe, zersplittern die Tabletten.
Übrigens: Aufpassen sollte man auch bei Generika verschiedener Firmen. Nur, weil die Tablette von Firma A teilbar ist und eine Bruchrille hat, muss das nicht für die Tabletten mit dem gleichen Wirkstoff von der Firma B gelten.
Beispiel: Tabletten mit dem Schilddrüsenhormon L-Thyroxin. Diese gibt es von verschiedenen Firmen mit Bruchrille – von anderen wiederum ohne. Bei Tabletten mit Bruchrille ist durch gründliche Tests sichergestellt, dass bei einer Teilung alle Teilstücke gleichen Gehalt und Masse aufweisen (mit gewissen erlaubten prozentualen Abweichungen, die im Arzneibuch vorgeschrieben sind). Für Tabletten, die vom Hersteller aus ohne Bruchrille daherkommen, müssen solche Tests natürlich nicht ausgeführt werden, der Hersteller geht ja nicht davon aus, dass der Patient sie teilt. Würde man sie dennoch teilen, kann es zu Unter- oder Überdosierungen mit dem Hormon kommen – dieser Wirkstoff wird im Mikrogrammbereich dosiert, und bei einer geteilten 50-Mikrogramm-Tablette macht es schon einen Unterschied, ob die Hälften nun 25µm oder 30 0der 20 haben. Beispiele, wo es trotz fehlender Bruchrille dennoch möglich ist, sie zu teilen, finden sich im Beitrag von pharmama, die vor einiger Zeit auch einen informativen Beitrag zur Teilbarkeit geschrieben hat: Tabletten teilen – oder nicht .