(NORDWEST) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters und dem Präsidenten des Verbandes der Deutschen Krankenhausdirektoren, Herrn Heinz Kölking einen Offenen Brief unterzeichnet und veröffentlicht, der die Vertragsparteien dazu auffordert, die im letzten Jahr offerierten Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Pflegestellen in Krankenhäusern abzurufen. (Zi)
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Arzneimittelrabattverträge: AOKs läuten Runde 15 ein
Die AOK-Gemeinschaft setzt die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge fort: Am Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg für alle AOKs die Ausschreibung der inzwischen 15. Tranche im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Sie umfasst 117 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 119 Fachlose. Von diesen sind 28 im Drei-Partner-Modell und 91 exklusiv ausgeschrieben. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel lag zuletzt bei 2,2 Milliarden Euro (Basis: Apothekenverkaufspreis). Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, zum Start der 15. Ausschreibung: „Bereits 2003 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen und ihren Verbänden erstmals erlaubt, Einzelverträge mit pharmazeutischen Herstellern abzuschließen. Mittlerweile haben sich die Arzneimittelrabattverträge als unverzichtbares Instrument zur Ausgabensteuerung lange etabliert und werden in den Quartalsberichten des Bundesgesundheitsministeriums regelmäßig als hocheffektive Ausgabenbremse hervorgehoben.“ Dass inzwischen alle Krankenkassen erheblich vom Erfolg der Rabattverträge profitierten, sei nicht zuletzt der Beharrlichkeit der AOK zu verdanken. „Wir haben die Verträge gegen den erheblichen Widerstand weiter Teile der Pharmaindustrie rechtssicher durchgesetzt“, betonte der Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. Bei der aktuellen Ausschreibung geht es in erster Linie um Anschlussverträge für die Ende März 2016 auslaufenden Kontrakte der Tranche XII. „Zusätzlich suchen wir auch diesmal wieder Vertragspartner für Wirkstoffe, die zwischenzeitig patentfrei geworden sind und für die der Markt ausschreibungsreif ist“, erläuterte Hermann. Erstmals dabei sind zum Beispiel das Neuroleptikum Aripiprazol und Eplerenon, ein Mittel zur Behandlung von Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt. Die Ausschreibung erfolgt wie bewährt deutschlandweit über acht regionale Gebietslose. Pharmazeutische Unternehmen oder Bietergemeinschaften können bis zum 28. September 2015 ihre Gebote für einzelne Wirkstoffe, für alle, aber auch einzelne der acht Gebiete abgeben. „Die Zuschläge werden voraussichtlich im November erteilt, um den Unternehmen bis zum Vertragsstart am 1. April 2016 ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben“, sagte Hermann. Die Verträge laufen über zwei Jahre bis zum 31. März 2018. Aktuell umfassen die bundesweiten Generika-Rabattverträge der AOK 278 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem jährlichen AOK-Umsatzvolumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Allein in den Jahren 2013 und 2014 konnten die AOKs durch laufende und neue Rabattverträge insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro zugunsten der Versichertenversorgung in anderen Leistungsbereichen einsparen. Übersicht der laufenden AOK-Arzneimittelrabattverträge/Vertragspartner und weitere Informationen Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Digitalisierung macht auch vor Österreich nicht halt!
9. ÖSTERREICHISCHER GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS blickt in die Zukunft der Medizin „Die Digitalisierung macht auch vor der Gesundheitswirtschaft in Österreich nicht halt“, stellt der Gesundheitsunternehmer und Präsident des ÖSTERREICHISCHEN GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESSES, Professor Heinz Lohmann, nüchtern fest. Eine ganze Reihe der in den vergangenen … Read more →
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Bundesapothekerkammer begrüßt neues Cannabisgesetz
Die Bundesapothekerkammer begrüßt, dass in Zukunft Patienten mit medizinisch notwendigem Cannabis versorgt werden können. „In ärztlicher Hand ist Cannabis eine weitere Therapieoption. Wir freuen uns, dass unsere langjährige Forderung aufgegriffen wurde und medizinisch notwendiges Cannabis wie andere Arzneimittel behandelt wird“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten.“ Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Zur Zeit wird gesellschaftspolitisch diskutiert, ob Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland legalisiert werden soll. Das aktuell verabschiedete Gesetz bezieht sich nur auf medizinisch verordnetes Cannabis. Kiefer: „Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre.“ Aus Sicht der Apothekerschaft sollte die Legalisierung zu Genusszwecken sorgfältig geprüft werden, da der Konsum von Cannabis mit Risiken verbunden ist. Risiken sind u.a. das erhöhte Unfallrisiko, eine Assoziation mit psychischen Erkrankungen, wie Angststörungen und Depression, und die mögliche Entwicklung einer Sucht. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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