(NORDWEST) Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat gemeinsam mit der Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Marie-Luise Müller, dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters und dem Präsidenten des Verbandes der Deutschen Krankenhausdirektoren, Herrn Heinz Kölking einen Offenen Brief unterzeichnet und veröffentlicht, der die Vertragsparteien dazu auffordert, die im letzten Jahr offerierten Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Pflegestellen in Krankenhäusern abzurufen. (Zi)
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Stromberg ist Star der neuen Knappschafts-Kampagne
Ab dem 13. Januar setzt die Knappschaft in der neuen Werbekampagne auf die Figur Bernd Stromberg. Der authentisch-zynische Charakter aus dergleichnamigen Comedyserie ist von Deutschlands ältester Krankenversicherung überzeugt. Zu sehen ist die Kampagne auf Plakaten, in Zeitungen und Zeitschriften sowie online. Außerdem wurde ein Radiospot produziert. Gewohnt provokant greift Stromberg gängige Vorurteile gegenüber Krankenkassen auf, hebt die Leistungen der Knappschaft hervor und etabliert die Knappschaft als Möglichmacher, alles unter dem Kampagnenclaim „Doch, das geht!“. Die großformatigen Stromberg-Plakate hängen ab dem 13. Januar bis Anfang Februar deutschlandweit und sind auch als Printmotive vom 14. Januar bis zum 29. April in diversen Publikumszeitschriften und Zeitungen zu sehen. Die Hörfunk-Kampagne startet am 14. Januar bei verschiedenen regionalen Sendern. Darüber hinaus ist die eigene Website www.doch-das-geht.de ein wichtiger Kommunikationsbestandteil. Bettina am Orde ist von der Wirkung der neuen Werbekampagne überzeugt: „Einen Charakter wie Stromberg hat es bisher in der Bewerbung einer Krankenkasse nicht gegeben. Auch wir haben etwas so Mutiges und Witziges wie die ‚Doch, das geht!’-Kampagne noch nie gehabt. Unsere Leistungen sind so gut, dass wir uns 2015 trauen, forsch in die Offensive zu gehen. Ich freue mich auf viele neue Mitglieder.“ Für Stromberg, den ehemaligen stellvertretenden Leiter der Abteilung Schadensregulierung der fiktiven CAPITOL Versicherung AG, ist die Zusammenarbeit mit der Knappschaft fast wie Liebe auf den ersten Blick. Seine Reaktion auf die Kooperationsanfrage: „Die Knappschaft und ich sind ja quasi der Brad Pitt und die Angelika Jolie der Versicherung. Also, wo sich die beiden Besten zusammentun. Nur, dass wir keine Kinder adoptieren und die Knappschaft schon älter ist. Und billiger. Also, billiger im positiven Sinne.“ Denn seit dem 1. Januar zahlen Versicherte der Knappschaft bei nur 0,8 Prozent Zusatzbeitrag weniger als Versicherte vieler anderer Krankenkassen. Gleichzeitig bleiben die überdurchschnittlichen Leistungen der Knappschaft, wie vom Meinungsforschungsinstitut Forum im Oktober 2014 bestätigt, bestehen. Für Stromberg Grund genug, einen Vergleich zwischen der CAPITOL Versicherung und der Knappschaft zu ziehen – mit folgendem Ergebnis: „Das ist wie der Unterschied zwischen Pommes und Hummer. Die erfüllen beide ihren Zweck, aber mit den Fritten willst du ja nicht arbeiten. Die ölen, stinken, machen dick und alle sagen ‚bäh’. Wenn ich mich beruflich noch mal auf Versicherung einlassen müsste, dann sicher nicht mehr im Pommes-Bunker der CAPITOL, dann eher im Hummerstübchen der Knappschaft. So viel steht fest.“ Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird für 2017 gesenkt
Das im Jahr 2015 verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wirkt und verhindert einen weiteren Anstieg des Abgabesatzes. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgen für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und so für eine solide Finanzbasis der Künstlersozialkasse. Wie von Bundesministerin Andrea Nahles bei der Veranstaltung Zukunftswerkstatt Künstlersozialversicherung im Juni 2016 angekündigt, sinkt der Abgabesatz im Jahr 2017 von 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 wurde am 11.August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 185.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Pressemitteilung der Künstlersozialkasse (KSK)
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SPECTARIS und Deutscher Pflegeverband fordern Gleichberechtigung für vollstationäre Pflege
Die demografische Entwicklung und der damit verbundene weitere Anstieg der Pflegebedürftigen zwingen beim Blick auf die derzeitige Situation in der Pflege zu einem Umdenken. Die stationäre Pflege muss gleichberechtigt neben der ambulanten Pflege sowie den gemischten Pflegelösungen angesehen und entsprechend gefördert werden. Dies fordern der Branchenverband SPECTARIS und der Deutsche Pflegeverband (DPV) in einem gemeinsamen Positionspapier anlässlich der Messe ALTENPFLEGE, welche vom 8. bis 10. März in Hannover stattfindet. Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbands Medizintechnik bei SPECTARIS: „Keine Pflegeform darf einer anderen undifferenziert vorgezogen werden, wie es die Politik seit Jahren gerne mit der ambulanten Pflege propagiert.“ Das Prinzip des SGB XI, die häusliche bzw. ambulante Pflege vor die stationäre Pflege zu stellen, greife viel zu kurz. „Die stationäre Pflege wird zukünftig besonders im Bereich der Altenpflege deutlich an Bedeutung gewinnen. Eine vollumfängliche Pflege allein durch Angehörige zu Hause wird schon aufgrund der demografischen Entwicklung und Multimorbidität nicht mehr überall möglich sein“, so Kuhlmann weiter. Durch Krankheiten wie Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes würden zunehmend medizinische Kenntnisse der Pflegenden benötigt, die nur gut qualifizierte Pflegekräfte besitzen. Ein großer Vorteil der stationären Pflege liege darin, dass eine Einbindung in andere medizinische Versorgungskanäle leichter möglich sei als bei der häuslichen Pflege. Um zudem die Qualität der Pflege für die Betroffenen weiter zu verbessern, müssen die zu pflegende Person und ihre Angehörigen in die Lage versetzt werden, unabhängig von den finanziellen Mitteln eine freie Wahl für die stationäre Pflege oder die Pflege zu Hause treffen zu können. Staatliche Förderprogramme müssen diese Wahlfreiheit garantieren. Auch eine umfassende Beratung durch die medizinischen und pflegenden Berufsgruppen sollte sichergestellt werden. Ferner müsse die vielfach in Medien und Öffentlichkeit festzustellende Diffamierung der stationären Pflege aufhören, so Kuhlmann weiter. Will man ein hohes Qualitätsniveau in der Pflege gewährleisten, muss neben der Gleichberechtigung der vollstationären Pflege dringend weiter in die Ausbildung des Pflegepersonals und in die Ausstattung der Pflegeeinrichtungen investiert werden. Die von der Bundes- und den Landesregierungen zukünftig vorgesehenen, höheren Beträge für die Ausstattung der ambulanten und stationären Pflege werden nicht ausreichen, um den größer werdenden Bedarf zu decken. Nach Bedarfseinschätzung fehlen der Pflege heute jährlich 4,5 Milliarden Euro, um eine qualifizierte, pflegerische Versorgung zu garantieren. Trotz der partikularen Verbesserung, welche die beiden Pflegestärkungsgesetze bringen, verdeutlicht diese Zahl eingehend den zukünftigen Handlungsbedarf. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das seit vielen Jahren geforderte Pflegeberufsgesetz sich nun im parlamentarischen Verfahren befindet. Der Gesetzesentwurf belegt die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag, signalisiert endlich Rechtssicherheit bezüglich der vorbehaltenen Tätigkeiten der Pflegeprofession und berücksichtigt die längst überfällige generalistische Ausbildung. Insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Multimorbidität älterer Menschen in Altenpflegeheimen und Patienten mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Krankenhäusern ist eine Gesamtkompetenz der Pflegenden, die mit der Generalistik einhergeht, dringend erforderlich. Mit der Reform wird dem Fachkräftemangel begegnet und die Pflegeprofession wird attraktiver für Berufsanfänger. Gleichzeitig erhöht sich die horizontale und vertikale Durchlässigkeit im Bildungssystem bei zusätzlichen Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. „Der Anfang ist gemacht. Nun geht es darum, kontinuierlich das in der Vergangenheit von der Politik stark vernachlässigte Thema Pflege wieder gesund zu pflegen“, so Rolf Höfert, Geschäftsführer des DPV. „Die Pflege nach den Grundsätzen der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen muss möglich sein! Und das im Sinne der beruflich Pflegenden, der pflegenden Angehörigen und nicht zu vergessen, der Pflegebedürftigen und Patienten.“ Das ausführliche Positionspapier von SPECTARIS und DPV finden Sie unter http://www.spectaris.de/verband/presse/artikel/seite/spectaris-und-deutscher-pflegeverband-fordern-gleichberechtigung-fuer-vollstationaere-pflege/presse.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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