News vom 12. Deutschen Medizinrechtstag in Berlin

11:50 Uhr –Dass Ärzte sich nicht bestechen lassen dürfen, ist klar, sagt Oberstaatsanwalt Badle. Die Frage sei, nach welchem Gesetz es strafbar ist. Sind Ärzte Amtsträger der Krankenkassen? Falls ja, kommt das Strafgesetzbuch nach § 299 zur Anwendung.

11:13 Uhr – Rechtsanwalt Dr. Sebastian Rosenberg der Kanzlei Dierks + Bohle stellt die Auswirkungen des AMNOG vor. Dabei gebe es noch offene Rechtsfragen, zum Beispiel: Krankenkassen können mit Ärzten Verträge treffen, bestimmte Arzneimittel bevorzugt zu verordnen. Rosenberg fragt, ob das nicht der ärztlichen Berufsordnung widerspricht, die geeignete Therapie frei wählen zu können.

10:12 Uhr – Katrin Just, Richterin am Landessozialgericht Mainz, referiert ebenfalls zur Invitrofertilisation aus juristischer Sicht: Gerade, wenn ein Paar unterschiedlich, also ein Partner privat und einer gesetzlich, versichert ist, kann es zu Versorgungslücken kommen.

9:25 Uhr – Prof. Dr. Hans-Rudolf Tinneberg, Direktor der Universitätsfrauenklinik Gießen, referiert über Invitrofertilisation (künstliche Befruchtung). Aus gynäkologischer Sicht werde zu spät geboren. Ab Mitte 30 befänden sich Frauen in der „Rush Hour des Lebens“ und stünden stark unter Druck. Und Druck sei kontraproduktiv für das Kinderkriegen.

17.09.2011 – 9:00 Uhr: Der zweite Tag des 12. Deutschen Medizinrechtstags beginnt

18:15 Uhr: Ende des ersten Tages. Zwischenfazit: Viele interessante Vorträge und vor allem kritische Nachfragen und emotionale Diskussionen – im Plenum ebenso wie in den Pausen. Morgen geht es weiter mit den Themen „Invitrofertilisation“, AMNOG und die Rechtsprechung des BGH zur Bestechlichkeit von Ärzten nach dem Strafgesetzbuch.

18:00 Uhr – Diskussion nach den Vorträgen: Patienten haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, etwa die Informationspflicht, die Erscheinungspflicht und die Zahlungspflicht. Sollen diese Pflichten auch in dem Gesetz niedergeschrieben werden? Geteilte Meinungen…

17:44 Uhr – Dörte Elß, Verbraucherzentrale Berlin, fordert: Das Patientenrechtegesetz muss alle Rollen von Patienten berücksichtigen. Patienten sind nicht nur Patienten. Sie sind zum Beispiel auch Kunden und Pflegebedürftige. Das muss sich im Gesetz widerspiegeln.

17:09 Uhr – Bergmanns Fazit: Das Gesetz wird in der anwaltlichen Praxis nicht schaden, aber Nutzen muss sich noch beweisen.

16:58 Uhr – Bergmann: Das Gesetz kann ohnehin nur die Leitlinien vorgeben, nicht den Einzelfall beurteilen.

16:38 Uhr – Anwalt Prof. Dr. Bergmann: „Ich habe ein Problem. Ich soll über die Auswirkungen eines Gesetzes referieren, das es noch gar nicht gibt.“

16:04 Uhr – Anwälte kritisieren, dass sich die Qualität ärztlicher Gutachten stark voneinander unterscheidet. Wichtige Informationen seien  oft im Text versteckt. Passend dazu bietet Aussteller LexMedicus einen Pool ärztlicher Gutachter, die die Gutachten nach einem festen Aufbau strukturiert.

15:19 Uhr – Prof. Hart fordert die Organisationshaftung. Eine Organisation (Praxis, Klinik etc.) muss eine fehlerfreie Prozesskette gewährleisten. Da treten die meisten Fehler auf. Die Individualhaftung für persönliche Fehler macht deutlich weniger Fälle aus.

15:02 Uhr – Rechtsanwalt Jörg F. Heynemann: Kommt die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern nicht ins Gesetz, werden Gerichte sie nicht mehr anwenden. Heynemann stellt diverse Varianten zur Rechtsprechung bei Behandlungsfehlern vor, etwa Proportionalhaftung und eine abgeschwächte Form der Beweislastumkehr.

14:30 Uhr – Hart: Fehlermeldesysteme (CIRS) müssen geschützt werden. Sonst sind die Systeme nach dem ersten Zugriff einer Staatsanwaltschaft tot. Auf lange Sicht dienen die Systeme nur dann der Patientensicherheit, wenn sie geschützt sind.

14:15 Uhr – Prof. Dr. Dieter Hart, Uni Bremen, zum Patientenrechtegesetz: Früher hieß es ‚Vertrauen statt Gesetz‘. Heute muss es ‚Gesetz statt Vertrauen‘ heißen.

14:10 Uhr – Erstmals gibt es Fortbildungspunkte für Ärzte für die Teilnehme am Deutschen Medizinrechtstag. Für Anwälte gibt es die schon länger.

12:59 Uhr – Die Kontaktstellen müssen Informationen leicht zugänglich und elektronisch bereitstellen; auch behindertengerecht, also barrierefrei.

12:55 Uhr – Anja Mertens, Justitiarin des AOK Bundesverbandes, zu den Folgen der EU-Richtlinie: Jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine nationale Kontaktstelle errichten. Wie viele und wo, darf jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden.

12:40 Uhr – Igl: Die EU-Richtlinie ist eine Mogelpackung. Man kriegt mehr, als man denkt. Aber das kann man auch andersrum sehen: Die EU nimmt sich mehr raus, als sie darf.

12:05 Uhr – In der EU-Richtlinie ist auch die Medikation erwähnt. Die ist im deutschen Recht zur Gesundheitsversorgung – die nur im Heilpraktikergesetz niedergeschrieben ist – nicht erwähnt.

12:01 Uhr – Prof. Dr. Gerhard Igl von der Universität Kiel berichtet von der Implementierung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. Die Richtlinie heißt „Die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung“. Alle Teilnehmer haben die 20-seitige Richtlinie vorliegen und kriegen die Behörden-Sprache von Prof. Igl übersetzt.

11:00 Uhr – Günther Danner, stellvertretender Direktor der Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung, referiert zur neuen EU-Richtlinie. Dabei bindet er geschickt die aktuelle EU-Krise ein und betont die Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger in die EU und in den Sozialstaat.

10:45 Uhr – Jonitz zum Patientenrechtegesetz: „Was wäre den Passagieren der Titanic lieber gewesen? Ein Passagierrechtegesetz oder ein guter Kapitän?“

10:35 Uhr – Dr. Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer, kritisiert die deutsche Gesundheitspolitik als defizit- und kostenorientiert.

10:14 Uhr – Dr. Specht: Wenn Ärzte Amtsträger sind: Gilt ein Behandlungsfehler dann als Amtsmissbrauch? Diskussion dazu am Samstag.

10:10 Uhr – Dr. Britta Specht, Vorsitzende des Medizinrechtsanwälte e.V., erläutert das Programm der zweitägigen Veranstaltung: Patientenrechte, EU-Recht und die Praxis.

10:05 Uhr – Prof. Dr. Eckart Fleck, Ärztlicher Direktor des Deutschen Herzzentrums, begrüßt die rund 100 Gäste – Ärzte, Juristen, Journalisten u.a.

9:57 Uhr – In Kürze eröffnet der 12. Deutsche Medizinrechtstag. Dieses Jahr findet das Symposium im Deutschen Herzzentrum in Berlin statt.

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