Ursprünglich sollte die e-Card bereits 2006 eingeführt werden, doch führte ein Flut von Widersprüchen, ungelösten technischen Problemen und Pannen bei Testläufen dazu, daß das Vorhaben mehrfach verschoben und erheblich reduziert wurde. Um sich greifender Protest von Ärzten, Krankenkassen und Datenschützern kippte das elektronische Rezept ebenso wie die elektronische Patientenakte, so daß das futuristische Konzept, alle erdenklichen Daten auf der e-Card zu vereinen, unterwegs auf ein dürftiges Endprodukt zusammenschrumpfte. Jetzt unterscheidet sich die neue Karte, von verbesserten Sicherheitsaspekten abgesehen, von der alten vor allem durch ein aufgedrucktes Lichtbild des Patienten. Obgleich das Projekt inzwischen weithin als gescheitert, nutzlos oder sogar kontraproduktiv eingeschätzt wird, hält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an seiner Durchsetzung fest. Um diese zu erzwingen, werden die Krankenkassen durch eine Gesetzesänderung genötigt, ab 1. Oktober 2011 bis Ende des Jahres an 10 Prozent ihrer Versicherten e-Cards auszugeben. Erfüllen sie diese Auflage nicht, drohen ihnen Strafen in Millionenhöhe. Angesichts dieser Terminierung tritt nun der Widerstand gegen die elektronische Gesundheitskarte in eine entscheidende Phase.