Ich hatte gegen den Honorarbescheid zum 1. Quartal 2011 Widerspruch eingelegt. Am 29.7.2011 erhielt ich eine Mitteilung der KV Nordrhein, dass die Fachärzte für Psychiatrie eine Nachzahlung bekämen, weil diese zuvor “zur Finanzierung einer Stützung der RLV-Fallwerte einiger Arztgruppen beigetragen” hätten. Deswegen habe die “Höherbewertung Ihrer Leistungen durch den EBM nicht umgesetzt” werden können. Das werde jetzt korrigiert.
Da mir nicht klar war, was das bedeuten sollte, fragte ich bei der KVNo nach und hörte, dass man die psychotherapeutischen Leistungen jetzt höher bewertet habe. Hm
Unterm Strich gab es jedenfalls etwa 8% Nachzahlung.
Einen Monat später bekam ich einen Bescheid darüber, dass meinem Widerspruch gegen den Honorarbescheid des 1. Quartals 2011 stattgegeben worden sei, und ich eine Nachzahlung in Höhe von knapp 5% bekäme.
Und eine Woche danach kriegte ich einen neuen Bescheid, mit dem die zweite Nachzahlung wieder gestrichen wurde. Durch die erste Abrechnungskorrektur sei ich nämlich wieder unter die Grenze gefallen, ab der mein Widerspruch erst greife.
Sehr übersichtlich.
De facto muss ich jetzt meinen Widerspruch gegen den Bescheid zum 1. Quartal neu berechnen:
Gegen die Abrechnung des 1. Quartals 2011 lege ich erneut Widerspruch bei der KVNo ein. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 654.845 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 552.715 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 18.667 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 16.070,42 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 11.847,77 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 23,86 € in der Stunde oder 0,398 € in der Minute. Das sind lediglich 46% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.