Legionellen: Neue Trinkwasserverordnung soll vor Infektionen schützen

Um Verbraucher vor Legionellen-Bakterien zu schützen, trat am 1. November 2011 eine neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Zur Sicherung der Qualität soll das Trinkwasser demnach umfangreicher kontrolliert werden. Mit Legionellen kann man sich zum Beispiel unter der Dusche anstecken – eine Lungenentzündung kann die Folge sein. Betroffen von der neuen Verordnung sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern, zahlen müssen jedoch nach bisherigem Stand die Mieter.

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Bild: Die Gefahr einer Legionellen-Infektion lauert unter anderem in Duschen. ©pauline /pixelio.de

Prüfung der Warmwassertanks einmal im Jahr

Die neue Trinkwasserverordnung richtet sich grundsätzlich an Hauseigentümer, die ihr Haus nicht selbst bewohnen sondern vermieten. Sie schreibt unter anderem vor, dass Hauseigentümer zentrale Warmwassertanks, die mindestens 400 Liter fassen, jährlich auf Keime untersuchen lassen müssen. Warmwassertanks dieser Größe finden sich in der Regel in allen Mehrfamilienhäusern, die mehr als vier oder fünf Wohnungen haben.

Für die Umsetzung der Prüfung ist der jeweilige Hausbesitzer verantwortlich, die Kosten tragen nach bisherigem Stand die Mieter: Der Eigentümer kann den Betrag über die Nebenkosten auf alle Mieter umlegen. Dies sorgt jedoch derzeit für viele Diskussionen und ist noch nicht eindeutig geklärt.

Ziel der neuen Verordnung: Legionellen bekämpfen

Ziel dieser regelmäßigen Untersuchungen ist es unter anderem, sogenannte Legionellen im Trinkwasser aufzuspüren. Legionellen sind Bakterien, die sich besonders schnell in warmem, stehendem Wasser bei Temperaturen zwischen 45 und 60 °C vermehren. Warmwassertanks stellen für sie daher einen optimalen Lebensraum dar. Eine Ansteckung mit den Erregern erfolgt meist durch Einatmen (Luft oder “Sprühnebel”).  Beim Duschen können zum Beispiel durch die Vernebelung des Wassers winzige Teilchen eingeatmet werden.

Legionellen: Eine Infektion kann schwerwiegende Folgen haben

Eine Infektion mit Legionellen kann sowohl einen harmlosen als auch einen schwerwiegenden Verlauf nehmen. Kommt es nach der Ansteckung zum sogenannten Pontiac-Fieber, erholen sich die Patienten in der Regel ohne antibiotische Therapie innerhalb weniger Tage, ohne Spätschäden davonzutragen.

Führt die Infektion mit den Legionellen jedoch zum Krankheitsbild der sogenannten Legionärskrankheit, ist der Verlauf schlechter: Die Erkrankung ist geprägt von einer Lungenentzündung (Pneumonie); meist dauert es dann sehr lange, bis der Patient wieder gesund ist. In einigen Fällen ist die Lungenfunktion dauerhaft eingeschränkt. Bei der Legionärskrankheit können schwerwiegende gesundheitliche Schäden entstehen, die eine Behandlung mit Antibiotika erfordern. Ohne Behandlung kann die Erkrankung tödlich enden – gefährdet sind insbesondere ältere und geschwächte Menschen.

Weitere Informationen zur neuen Trinkwasserverordnung bieten das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Internetseiten des WDR, BR, SWR und der Tagesschau. Mehr über die Infektion mit Legionellen erfahren Sie beim Robert Koch-Institut.

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