Bezugnehmend auf die in den Startlöchern stehenden Gesetzesänderungen beschreibt ÄG Nord-Vorstandssprecher Klaus Bittmann Chancen und Risiken für die Netze innerhalb des Versorgungsgesetzes:
“Zu einer eigenen Honorarverereinbarung eines Netzes gegenüber der KV kann es nur kommen, wenn das Netz Rahmenvorgaben erfüllt. Diese Rahmenvorgaben werden von der KBV gegeben, werden dann von den KVen umgesetzt – mit Zustimmung der Krankenkassen wird definiert, was ein Netz vorweisen muss um dann eigene Honorarvereinbarungen zu machen. Das werden sicherlich keine kleinen Hürden sein. Ich glaube, dass es in Deutschland nur wenige Netze gibt, die diese Vorgaben erfüllen und dass die Netze sich jetzt auf den Weg machen müssen.”