Ver-ge-färbt

In die Drogerie kommt eine Kundin und reklamiert, weil die Textil-Farbe, die sie gekauft hat, um ein Kleid zu färben nicht funktioniert hat. Das heisst – irgendwie schon. Es hat einfach nicht die Farbe gegeben, die sie wollte und die auf der Packung ist. Jetzt will sie von uns das Geld zurück. Für die Textilfarbe und möglichst noch für das verfärbte Kleid! Denn schliesslich ist es unsere Schuld, dass das nicht geklappt hat.

Ein paar Fragen später ist klar, was passiert ist. Mit der Textilfarbe, die wir haben, kann man Baumwolle, Leinen oder Viscose färben. Kunstfasern wie Polyester etc. färbt es nicht – oder eben: anders. Das steht auf der Packung, in der Packungsbeilage und im Normalfall fragen wir auch was für eine Art Stoff der Kunde, der das will färben möchte – genau wegen dem. Die Kundin behauptet aber steif und fest, wir hätten nicht gefragt und darum sei das unser Fehler und sie will das Geld zurück.

Obwohl ich mir das eigentlich nicht vorstellen kann, bekommt sie von uns das Geld für die verwendete Packung zurück – aber nicht für das Kleid. (Es hat Grenzen, echt!)

Soviel zu der Annahme, die Leute würden die Beschreibungen, die mit einem Produkt mitgeliefert werden lesen. Das machen sie nicht. Nicht bei so einfachen Sachen wie Textilfarbe und leider auch nicht bei so wichtigen – und teilweise gefährlichen – wie Medikamenten.

Es zeigt nur einmal mehr, dass man davon einfach nicht ausgehen darf.

Tagged: Drogerie, Kunde, Reklamation

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