“Mich nimmt doch bestimmt keine Krankenkasse mehr an, ich in meinem Alter und mit meinen Krankheiten…”, so oder ähnlich denken viele gesetzlich Krankenversicherte. Diese Ansicht ist nicht zutreffend! Jede (gesetzliche) Krankenkasse, die sich bundesweit geöffnet hat, ist verpflichtet, alle Antragsteller aufzunehmen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer Gesundheit oder ihrem Einkommen.
Hier können sie eine Liste herunterladen, die die BKK für Heilberufe ins Netz gestellt hat: In dieser Datei (PDF) sind alle Krankenkassen aufgeführt, die allen Versicherten offen stehen. (Die BKK für Heilberufe ist nach der City BKK die zweite Krankenkasse, die nach der neuen Gesundheitsreform wegen Geldmangel zum 31.12.2011 geschlossen wird.)
95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich vorgeschrieben, der Beitragssatz ist einheitlich, die Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen sind also nicht riesig groß. Trotzdem gibt es Gründe zum Wechseln. Vielleicht gefällt Ihnen der Service Ihrer Krankenkasse nicht, oder sie möchten einen Zuschuss für einen Gesundheitskurs zum Abnehmen oder für Ihre Rückenprobleme erhalten? Manche Krankenkassen sind auch großzügiger in der Bewilligung von Haushaltshilfen bei eigener Erkrankung oder sie zahlen einen Bonus in bar, wenn sie an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Viele übernehmen die Kosten für Reiseimpfungen.
Informieren Sie sich am besten auf den Seiten der Stiftung Warentest über die Vor- und Nachteile der Krankenkassen für sie persönlich. Andere Produktfinder im Netz sind oft nicht ganz vollständig.
Die Kündigung selbst ist ganz problemlos. Sie können mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Wenn Sie also heute, am 21.11.11, kündigen, dann endet ihre Mitgliedschaft zum Ende des Monats Januar 2012. Ab dem 1. Februar 2012 sind Sie dann Mitglied Ihrer neuen Wunschkasse. Voraussetzung für die Kündigung ist lediglich, dass Sie bereits 18 Monate Mitglied Ihrer Krankenkasse sind.
Wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Die Krankenkasse muss Sie auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen, auf keinen Fall müssen Sie den Zusatzbeitrag zahlen, wenn Sie rechtzeitig nach der Ankündigung ihre Mitgliedschaft gekündigt haben.
Die Kündigung schicken Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein oder Sie geben die Kündigung persönlich in der Geschäftsstelle ab. Spätestens nach 14 Tagen muss Ihre alte Krankenkasse Ihnen eine Bestätigung zugeschickt haben. Diese Bestätigung bekommt die neue Kasse, die wiederum eine Mitgliedsbestätigung ausstellt. Falls Sie angestellt berufstätig sind, braucht Ihr Arbeitgeber diese Bescheinigung, um Ihre Sozialabgaben korrekt verbuchen zu können. (Später gibt’s dann auch eine neue Karte.)
Quellen