Die Kanadische Arbeitsgruppe für Gesundheitsvorsorge hat am Montag Richtlinien zum Mammographie-Screening veröffentlicht, in denen für Frauen zwischen 40 und 74 Jahren empfohlen wird, weniger häufig Brustkrebsvoruntersuchungen durchzuführen.
Die Canadian Task Force on Preventive Health Care (CTFPHC) ist ein unabhängiger Ausschuss aus Medizinern und Wissenschaftlern, die Experten im Bereich Gesundheitsvorsorge sind. Die von der CTFPHC neu herausgegebenen Empfehlungen zum Mammographie-Screening besagen, dass bei Frauen zwischen 50 und 74 höchstens alle zwei bis drei Jahre eine präventive Mammographie durchgeführt werden solle, bei Frauen zwischen 40 und 49 gar keine. Für Frauen mit normalem Erkrankungsrisiko sei weder die Durchführung einer Brustuntersuchung per MRT, ärztlicher Untersuchung noch per Selbstuntersuchung zu empfehlen, weil keine verlässlichen Daten für deren Nutzen vorlägen.
Obwohl das Mammographie-Screening die Sterblichkeitsrate an Brustkrebs bei Frauen zwischen 40 und 74 verringere, sei der absolute Nutzen gering und werde zum Teil aufgewogen durch die Schäden, die durch unnötige Eingriffe und Ängste nach falsch-positiven Befunden entstünden. Über den angemessenen Einsatz müsse noch diskutiert werden.
Die neuen Richtlinien haben sofort Protest und Kritik in der Fachwelt hervorgerufen. Der CTFPHC wird vorgeworfen, sich auf wissenschaftlich umstrittene oder nicht haltbare Untersuchungen zu beziehen. Außerdem sei das Hauptziel der Verringerung der Untersuchungshäufigkeit die Senkung der Kosten, die dem Gesundheitswesen durch das Screening entstünden.
Die Debatte über den Nutzen des Mammographie-Screenings wird seit seiner Einführung geführt. Während es offiziell als Erfolg der systematischen Gesundheitsvorsorge gefeiert wird, sind doch auch immer kritische Stimmen zu vernehmen. Sie stellen den Nutzen infrage, weil es insgesamt zu viele falsch-positive und falsch-negative Diagnosen gebe, die Strahlenbelastung ihrerseits zur Erhöhung des Brustkrebs-Risikos beitrage und in vielen Fällen nach der Diagnose am Zeitpunkt des Sterbens nichts geändert werden könne.