In Schleswig-Holstein war es in der Vergangenheit zahlreichen Praxisnetzen, zum Teil mit Unterstützung der Ärztegenossenschaft, gelungen, Verträge mit den regionalen Krankenhäusern über die Erbringung prä- und poststationärer Leistungen durch niedergelassene Ärzte zu schließen.
Aus der Abwicklung einiger dieser Verträge wissen wir, dass dies zum Teil sehr erfolgreich gelebt wurde und für beide Seiten erhebliche Vorteile brachte. Im Rahmen des Einweisungsmanagements hatten die Krankenhäuser mit der Einweisung alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse vorliegen und konnten die Patienten nach erfolgten Eingriffen frühzeitig entlassen, da die Nachbetreuung durch die niedergelassenen Ärzte sichergestellt war. Im Ergebnis mit erheblichen organisatorischen Einsparungen verbunden. Die niedergelassenen Ärzte hatten den Vorteil, dass die erbrachten Leistungen angemessen vergütet wurden – ein Gewinn für beide Seiten.
All diese Verträge konnten jedoch nicht mehr gelebt werden, da die rechtlich gesicherte Auffassung bestand, dass die Formulierung im § 115a SGB V nur so interpretiert werden kann, dass entsprechende Leistungen im Krankenhaus zu erbringen sind, was praktisch nicht umsetzbar war und ist. Die Folge war, dass erste zaghafte Bemühungen um eine echte integrierte Versorgung über die Sektorengrenzen hinaus gescheitert waren.
Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz könnte hier Abhilfe geschaffen werden. Die uns vorliegende Fassung des GKV-VStG enthält eine kleine, aber wirkungsvolle Ergänzung – im § 115a Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Das Krankenhaus kann die Behandlung nach Satz 1 auch durch hierzu ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder der Arztpraxis erbringen. Absatz 2 Satz 5 findet insofern keine Anwendung.“
Diese Fassung scheint vom Bundestag beschlossen worden zu sein. Sollte der Bundesrat dem GKV-VStG so zustimmen, würde sich hier erneut die Chance ergeben, dass Praxisnetze zu vertraglichen Vereinbarungen mit den regionalen Krankenhäusern kommen können.
Dies ist zwar noch mit Vorsicht zu genießen, war uns auf jeden Fall eine Meldung wert.