Die Zweitversorgung zum Dritten

Auch im dritten Jahr stößt man bei der Zweitversorgung der Sitzschale für die Kita auf Hürden. Warum? Warum nicht? Diesmal ist nicht der Streit, welches Amt oder Behörde nun die zweite Sitzschale zahlt, wie beim ersten mal. Es ist geklärt, das Sozialamt in Jena hat sich zur Versorgung bekannt. Die Hürde ist auch nicht, dass dem Kind der Bedarf streitet gemacht wird. Die jetzige Hürde heißt: Baut der Vertragspartner vom Sozialamt die Sitzschale oder unser gewähltes Rehahaus?

Eine Frage, die ich heute versucht habe zu klären auf dem Amt. Wobei dies auch mal ganz nett ist von Angesicht zu Angesicht die „Wünsche“ und Gründe vorzutragen und nicht per Post oder Telefon. Doch muss wohl die Klärung noch auf sich warten oder sagen wir es anders: Der Vertragspartner vom Amt sorgt jetzt für den zweiten Kostenvoranschlag (Prüfung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot). Es ist sozusagen noch nichts entschieden, welches Sanihaus nun den Auftrag bekommt.

Wir wollen gerne die Versorgung mit unseren bisherigen Rehahaus. Warum? Es handelt sich um eine anatomisch angepasste Sitzschale, die eben auch die Punkte beachtet wie die Skoliose, die Spastik oder der gesamte Muskeltonus. Dafür braucht es einen Rehatechniker, der darin Erfahrung hat und das Kind kennt. Dies ist beim bisherigen Techniker der Fall und das seine Bauweise gut ist für unser Kind, zeigt eben auch, wie gut es in der Schale sitzt, lange darin sitzen kann ohne Probleme zu bekommen.

Nebenbei stellt sich mir die Frage, ob man hier eine Wahlfreiheit hat. Und wenn das Amt seinen Vertragspartner nimmt, trotz aller vorgetragen Gründe z.B. wie eine mehrfache Nachbearbeitung wegen fehlender Kenntnis vom Kind oder das wir kein Risiko einer Fehlversorgung eingehen wollen, was wir schon einmal hatten: Fährt man hierbei mit dem persönlichen Budget besser?


Similar Posts:

    None Found

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *