Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) empfiehlt beim Verdacht einer Kindesmisshandlung durch starkes Schütteln auch eine Ultraschalluntersuchung des Wirbelkanals.
Die DEGUM bezieht sich in ihrer Empfehlung auf eine Studie, die von Medizinern am Department für Kinder- und Jugendheilkunde der Medizinischen Universität Innsbruck durchgeführt und im August 2011 in „Ultraschall in der Medizin“ (European Journal of Ultrasound) veröffentlicht wurde. In dieser Studie wird beschrieben, dass bei Säuglingen, bei denen die Sonographie Blutergüsse um das Gehirn zeigte, auch um den Wirbelkanal, in dem das Rückenmark verläuft, Blutergüsse auftraten.
Eine Sonographie des Kopfes gehört zur Diagnostik des Schütteltraumas. Sie macht die Hämatome, die eine typische Folge sind, sichtbar. Die Ergebnisse der Innsbrucker Studie zeigen nun, dass auch eine Untersuchung des Wirbelkanals per Ultraschall sinnvoll ist, um die Diagnose zu erhärten. Bei Säuglingen sind die Wirbelbögen noch nicht verknöchert, so dass sie von den Schallwellen durchdrungen werden können.
Das sog. Schütteltrauma wird als Form der Kindesmisshandlung angesehen. Durch das heftige Schütteln eines Säuglings oder Kleinstkindes können sich Hämatome im Kopf und im Körper bilden, die zu schweren körperlichen und geistigen Behinderungen und auch zum Tode des Kindes führen können. In der Mitteilung der DEGUM heißt es, dass in Deutschland ca. 100 bis 200 Kinder an den Folgen sterben. Da oft äußerlich keine Anzeichen sichtbar sind, gibt es vermutlich eine Dunkelziffer von Kindern, deren Tod oder Behinderungen durch ein Schütteltrauma verursacht wurden.
Eine Diagnose kann zum einen zur schnellen Behandlung der Schädigungen und der Blutergüsse führen, zum anderen ist sie wichtig, weil geklärt werden muss, wie es zu der Misshandlung kam, wer verantwortlich ist und ob zum Beispiel einem möglicherweise überforderten Elternteil geholfen werden muss.