facharzt.de [ Bundessozialgericht: Honorarverteilung der KVNO rechtswidrig ]
Die Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) ab dem zweiten Quartal 2005 bis zum vierten Quartal 2008 war rechtswidrig. Das habe das Bundessozialgericht (BSG) am Mittwoch in mündlicher Verhandlung bestätigt und damit die Revisionen der KVNO gegen entsprechende Urteile des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen.
Sag ich doch. Verhandlungstermin beim Landessozialgericht Essen ist übrigens am 15.2.2012…