Nun wird sie also ausgegeben, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Was hat man nicht alles versprochen: Elektronisches Rezept. Bessere Hilfe im Notfall. Schnellere Arztbriefe. Elektronische Patientenakte. Vermeidung von Doppeluntersuchungen. Kostensenkung. Verhinderung von Sozial-Missbrauch. Und höchste Datensicherheit.
Was bietet die neue Karte: Die Versichertenstammdaten – wie bisher. Auf der Rückseite die europäische Versichertenkarte – wie bisher. Nur der integrierte Chip ist sehr viel leistungsfähiger.
Doch die Pläne sind unverändert. Ziel dieses gigantischen Projekts eGK ist nach Auskunft der Bundesregierung die elektronische Patientenakte, also eine Datei mit den medizinischen Daten aller 80 Millionen Bundesbürger. Gemeint sind hier nicht die digitalisierten Fallakten, wie sie bereits heute in den Praxen und Kliniken – von außen unzugänglich – existieren, gemeint ist eine vernetzte Akte über jeden Bürger mit deutschlandweiter Zugriffsmöglichkeit. Eine solche Datei würde alles enthalten, was der Arzt erfährt: Krankheiten, Kontakte, Beschwerden und Beeinträchtigungen, intime Angelegenheiten, Befunde, Konflikte, Behandlungen, Medikamente, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte, Begutachtungen, Arbeitsunfähigkeiten, berufliche Tätigkeiten, andere Lebensumstände, Adressen, Telefonnummern und andere Kontaktdaten. Die Karte ist nur der Zugang, ein Schlüssel zur elektronischen Akte.
Was hat es da mit dem Datenschutz auf sich? „Die Karte ist sicher. Ein Zugriff ist nur möglich, wenn gleichzeitig die eGK und der eArztausweis, (der noch kommen soll) gesteckt sind und der Versicherte seine PIN eingibt. Der Versicherte kann sein informationelles Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen, indem er dann bestimmt, wem er welche Daten zugänglich macht.“ sagen, verkürzt dargestellt, die Entwickler und Verfechter des Systems.
Für ein Bankschließfach mag das ausreichen. Für die Medizin aber ist ein solches System völlig ungeeignet:
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