Ein Chirurg vergisst eine Schere im Bauch des Patienten.
Ein dämlicher Assistenzarzt verabreicht mal eben die zehnfache Morphindosis, weil er das Komma falsch setzt und die Schwester seine Handschrift nicht lesen kann.
Ein größenwahnsinniger und dabei gleichzeitig kleinkariert geiziger Chefarzt verzichtet auf Desinfektionsmittel und ordert stattdessen den Gebrauch von Zitronensaft an:
Alle paar Jahre wieder schafft es ein derart handfester Medizinskandal in die Schlagzeilen.
Und was passiert?
In früheren Zeiten wurde ein Übeltäter bei derartigen Gelegenheiten öffentlich geteert, gefedert, gevierteilt und gehängt. Aber die Justiz ist ja heutzutage viel zu lasch geworden. Vor allem muss ein vermeintlich geschädigter Patient dem Arzt ja erstmal sein Fehlverhalten nachweisen können: und da dieses Ärztepack zusammenhält wie Pech und Schwefel und eine Krähe der Anderen kein Auge hat, hat man schlechte Karten.
Eine Umkehrung der Beweislast muss her!
Ein Patient, der glaubt, zu Schaden gekommen zu sein, kann den Arzt schon einmal vorsorglich auf ein paar Millionen Euro Schadensersatz verklagen und der Arzt muss dann nachweisen, dass er doch nicht falsch gehandelt hat.
Besser so? Irgendwo jenseits des großen Meeres soll es ein Land geben (der Name ist mir leider gerade entfallen), so es so ähnlich funktioniert.
Und weil drüben alles besser ist, diskutiert man jetzt, auch hierzulande ein Gesetz einzuführen, welches den Patienten mehr Rechte bietet.
Das klingt gut und bringt Wählerstimmen.
Und die steigenden Haftpflichtversicherungsprämien von uns Ärzten – die legen wir halt auf unsere Honorare um. Und wenn wirklich mal etwas falsch laufen sollte – dann darf es bloß keiner merken, also alles unter den Teppich kehren und stillschweigen. Eine offene Fehlerkultur sieht anders aus…
- „Kaum Handhabe bei Behandlungsfehern“: Frankfurter Rundschau vom 17.1.2012
- „Nur GKV-Patienten profitieren“: Ärztezeitung vom 13.1.2012
- Das Gesundheitsministerium< zum geplanten Gesetzesentwurf
- …und die Opposition kritisiert. Stellungnahme von Herrn Lauterbach in der Süddeutschen Zeitung.
- Deutsches Ärzteblatt: Kassen sollen Patienten bei Behandlungsfehlern beraten
- Das Jura-Protal Juris zu den juristischen Hintergründen