Die erste Klage wegen schadhafter Brust-Implantate wurde nun von einer Karlsruher Betroffenen eingereicht. Sie möchte von dem behandelnden Arzt, der Klinik, dem TÜV und dem Chemikalienhersteller Schadensersatz in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Das Geld möchte die 29jährige Betroffene aus dem Raum Karlsruhe für Schmerzensgeld, Behandlungskosten und mögliche Spätfolgen.
Bei der Klage stehen insbesondere drei zentrale Punkte zur Klärung an:
+ Wer haftet alles für die defekten Brust-Implantate?
+ Kann der Ursachenzusammenhang, die Kausalität, nachgewiesen werden, kurzum: Wer trägt hier welche Verantwortung?
+ Wie hoch wird das Gericht Schmerzensgeld und Ersatz für Spätfolgen ansetzen?
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, daß Klagen gründlich vorbereitet werden. So gilt es etwa, Einblick in die Ärzteberichte zu nehmen und das Haftungsregime aufzuklären.
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