2006 hatte ich wegen der Honorarbescheide des Jahres 2005 gegen die KVNo geklagt und 2010 in erster Instanz verloren. Das zweitinstanzliche Landessozialgericht hatte mich im Herbst 2011 zum Termin am 15.2.2012 geladen. Die Ladung ist jetzt aufgehoben worden, weil die KVNo zunächst die Urteilsbegründung in dem Verfahren, in dem das Bundessozialgericht die Rechtswidrigkeit der Honorarverteilung in den Jahren 2005 bis 2008 festgestellt hatte, abwarten möchte.
Es könnte also wieder Herbst werden, bevor ich erfahre, wie es weiter geht.