Heilpilze stehen auf der Abschussliste der Pharmaindustrie

Heilpilze genießen in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) ein hohes Ansehen. Sie werden dort seit mehr als 2000 Jahren therapeutisch und prophylaktisch eingesetzt. Die medizinischen Indikationen sind dabei nicht nur auf kleine Wehwehchen beschränkt, sondern beinhalten just diejenigen, welche die „moderne“ Schulmedizin zu behandeln vorgibt. Unter anderem beinhaltet der Indikationskatalog der Heilpilze besonders die für die Pharmaindustrie interessanten Einsatzgebiete, nämlich:

Oder kurz gesagt: praktisch alle schulmedizinischen Indikationsgebiete, die ein hohes medikamentöses Umsatzpotential besitzen. Und wer da mit dem Anspruch auftritt, eine Lösung dieser gesundheitlichen Probleme zu besitzen, der wirkt, wenn es stimmt, was er da behauptet, ist das zwar gut für den Verbraucher, aber reichlich geschäftsschädigend für Schulmediziner, Apotheken und den kompletten Pharmaapparat. Dagegen muss doch angegangen werden!

Die Pharmaindustrie kämpft mit allen Mitteln gegen den Heilpilz

Bei uns in Europa steht daher wieder einmal die Zukunft der alternativen „Medikamente“ auf der Kippe. Diesmal hat es die Heilpilze Reishi (Ganoderma lucidum) und Coriolus erwischt. Grund dafür ist die sogenannte „Novel Food Verordnung“. Diese gibt vor, die Verbraucher vor gar garstigen Lebensmitteln zu schützen, also auch vor Heilpilzen. Denn deren Garstigkeit besteht vor allem darin, dass es angeblich keine „Verzehrtradition“ für diese Lebensmittel gibt. Sprich: Wir nehmen diese Pilze einfach nicht lang genug zu uns, um sie als Teil unserer (Heil-)Kultur anerkannt zu bekommen. Wenn man jedoch an den “Analogkäse” denkt, der problemlos eine “Verzehrtradition” und damit quasi die Unbedenklichkeit bei uns schafft, dann fragt man sich allerdings, gegen welche Produkte diese Spitze denn nun wirklich  ausgerichtet ist. Die Gesundheit des Verbrauchers oder die Qualität des Produkts kann jedenfalls kein Anhaltspunkt sein.

Und deshalb kommt es immer wieder zu Verfahren vor deutschen Gerichten, bei denen geklärt werden soll, ob die beiden oben genannten Heilpilze vor dem 15. Mai 1997 – dem Stichtag des Inkrafttretens der Verordnung – in nennenswerter Weise verzehrt worden sind. Sollte diese Frage mit einem “Nein” beantwortet werden, dann dürfen Reishi & Co. nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn eine Zulassung vorliegt. Und die wird nur erteilt, falls eine kostenreiche und verzwickte Prüfung keine Zweifel an der Sicherheit zulässt. So droht einem der ältesten Heilpilze das Aus, weil es von der Politik (und den Lobbyisten im Hintergrund) als „neuartiges Lebensmittel“ eingestuft wird. Denn die Zulassungsstudien sind teuer und der Ausgang ist ungewiss. Denn wer will, findet immer einen Splitter im Auge der alternativen Medikamente und Lebensmittel, besonders dann, wenn in seinem eigenen Auge Avandia-, Vioxx– und Analogkäse-Splitter in Balkengröße stecken.

Und damit die Sache dann auch den Ausgang nimmt, den man sich von Seiten der Politik und der Pharmalobby wünscht, hält man die Angabe nett schwammig, damit ausreichend Platz ist für das Verbiegen von Wahrheiten und anderen Balken. Denn je länger dieser 15. Mai zurückliegt, desto schwieriger wird es sein, die Tradition des Verzehrs zu belegen. Auch der Begriff „nennenswerter Verzehrsumfang“ ist so nett beamten-schwammig, dass jeder seine eigene Version da hinein interpretieren kann. Und so finde ich, dass Reishi und Coriolus recht umfangreich verzehrt wurden, oder?

Als weiterer Punkt im Sicherheitsprotokoll der Politik stellt sich nun noch heraus, dass es für Pilze keine einzige Ausnahme für den Fall gibt, dass eine „erfahrungsgemäße Unbedenklichkeit“ vorliegen kann. Diese gibt es immerhin für pflanzliche Lebensmittel. Somit wird von der Politik sichergestellt, dass Heilpilze kurz gehalten werden und nicht zur Konkurrenz der schulmedizinischen Arzneimittel aufkeimen.

Fazit

Die intensiven Bemühungen der Politik, Heilpilze aus Europa zu verdammen, sind berechtigt. Zumindest deswegen, weil damit bewiesen ist, dass die Pharmaindustrie weiß, wie effektiv diese Pilze sind – bei der Behandlung und Prophylaxe von den Erkrankungen, mit denen diese ebendiese Industrie ihr Geschäft macht. Im Show-down zwischen den Interessen der Pharmaindustrie und den Interessen der Patienten an ihrer Gesundheit heißt es zum Schluss der Szene: „Es ist kein Platz für uns beide in dieser Welt“. Und wie es aussieht, haben sich unsere gewählten “Volksvertreter” ebenfalls bereits entschieden, zu welcher Seite sie gehören wollen.

Wie kann man helfen?

Die Gesellschaft für Vitalpilze – GfV – hat auf einer InternetseiteFragebögen für Händler, Apotheker und Endverbraucher vorbereitet, um weiteres Material über einen Verzehr des Pilzes Reishi oder auch des Coriolus vor Mai 1997 zu sammeln. [Leider scheint diese Seite einem Virenangriff zum Opfer gefallen zu sein. Ich werde das recherchieren!] Die GfV hofft, so die europaweit bereits vertretene Auffassung, dass Reishi und Coriolus keine neuartigen Lebensmittel sind, durch weiteres Datenmaterial zu stützen und weiteren Angriffen auf Basis der Novel Food Verordnung vorzubeugen.

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