Erweiterte Abfrageregelung

Bereits in diesem Jahr soll auf Wunsch der Bundesregierung mit der Neuregelung der Organspende in Deutschland begonnen werden. Nach Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Sommer sollen die Krankenkassen als “verlängerter Arm” künftig in regelmäßigen Abständen die Versicherten in Form eines Anschreibens bitten, Ihre Meinung zur Organspende zu dokumentieren – als Ankreuzbogen à la “ja, nein, vielleicht“. Auch das explizite Aufführen nur bestimmter Organe oder das explizite Ausschließen soll mit Hilfe des Antwortbogens möglich werden.

Ziel ist außerdem, die Spendebereitschaft auf ohnehin verfügbaren Ausweispapieren zu dokumentieren. So besteht seitens der Bundesregierung der Auftrag an die verantwortlichen Firmen, die Möglichkeit einer Speicherung auf der neu eingeführten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu prüfen. Alternativ könnte der Wille zur Organspende wie in den USA üblich auf Führerschein oder Personalausweis vermerkt werden.

Mithilfe dieser Regelung erhofft sich Gesundheitsminister Bahr, die Zahl der Spender und Spenden in der BRD zu erhöhen. Laut SpOn-Angaben sind derzeit etwa 2 Drittel der Deutschen bereit, einer Organspende zuzustimmen, jedoch haben nur ca. 20 % dies auch mit einem Organspendeausweis dokumentiert. Bis zum Inkrafttreten der elektronischen Speicherung wird der Spendewille mit dem Organspendeausweis erfasst. Dieser ist über das Online-Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf www.organspende-info.de erhältlich. Das PDF kann direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden; es erfolgt keine Online-Speicherung der Daten.

Insgesamt bedeutet der Kurswechsel der Bundesregierung, weg von der “reinen” erweiterten Zustimmungsregelung, sicher einen Schritt in die richtige Richtung. Kritikern dürfte diese Neu(er)fassung jedoch längst nicht weit genug gehen. Ein wirklicher Anstieg realer Organspenden wird sich damit wahrscheinlich erst erzielen lassen, wenn weiter vehement Aufklärungsarbeit geleistet wird, und wenn die Spendebereitschaft denn auch wirklich auf einem Ausweispapier oder der eGK erfasst wird – und der Organspendeausweis nicht, wie bei so vielen “Spendewilligen” zu Hause in der Schublade verstaubt.

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