Nach wie vor werden in Deutschland Menschen mit HIV verurteilt, nachdem es beim Sex zu einer Übertragung des Virus gekommen ist – manchmal sogar dann, wenn nur die Möglichkeit dazu bestanden hat („HIV-Exposition“), ohne dass tatsächlich eine Ansteckung erfolgte. Die Deutsche AIDS-Hilfe hat im März 2012 ein Positionspapier veröffentlicht, das ein Ende dieser Praxis fordert. Wie sich diese Kriminalisierung von Menschen mit HIV auswirkt, hat Bernd Aretz in Interviews erforscht. Im d@h_blog veröffentlichen wir seine Beiträge, die er auf der Grundlage dieser Gespräche geschrieben hat:
Tilo strahlt. Er hat zu seiner alten Ausgeglichenheit zurückgefunden. Das war für den 35-jährigen schwulen Mann, der schon mit 16 bei seinem ersten sexuellen Erlebnis durch ein gerissenes Kondom in den Bann von HIV geraten war, vor fünf Jahren noch ganz anders. Damals war er in München in ein Strafverfahren verwickelt, in dem ihm vorgeworfen wurde, er habe vorsätzlich eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen. Seinen Lauf nahm das Drama, weil ein Arzt seinem Sexpartner (und späteren Ankläger) trotz objektiv nicht vorhandenem Infektionsrisiko eine Post-Expositions-Prophylaxe (PEP)[1] verordnete.
Tilo gehört zu den gut informierten Männern. In München hat er sich lange im Umfeld des Schwulen Kommunikations- und Kulturzentrums (Sub e. V.) und der Aidshilfe engagiert. Er kennt sich aus mit Therapien und der Erklärung der Eidgenössischen Kommission für AIDS-Fragen (EKAF), dass erfolgreich therapierte HIV-Infizierte nicht infektiös sind. Schwere gesundheitliche Einbrüche hatte er nur einmal, als er seine Therapie für längere Zeit unterbrach, weil es ihm gut ging. „Die Erfahrung musste ich wohl machen. Ich hätte keinem geglaubt, dass das lebensgefährlich ist.“ Aus seinem HIV-Status hat er nie einen Hehl gemacht. In der Szene war er als HIV-positiv bekannt.
2005 lernte er in Münchens Müllerstraße in einem Lederlokal einen etwas älteren Mann kennen. Auf dem Heimweg gab es ein kleines sexuelles Zwischenspiel im Park, von dort zogen beide Männer zu Tilo weiter. Wie auch immer die sexuellen Sehnsüchte gewesen sein mögen: späte Stunde und Alkohol ließen nichts anderes zu als Knuddeln, Knutschen und ein bisschen Blasen.
„Und dann nahm das Drama seinen Lauf“
Am nächsten Morgen beim Frühstück kommt die eigentümliche Bemerkung des Sexpartners der Nacht: „Ein Glück, dass wir beide gesund sind.“ Tilo ist etwas verblüfft: In einem Szenelokal, wo die Gäste in den letzten dreißig Jahren ständig den Themen HIV und Aids, Hepatitis, Syphilis und Feigwarzen ausgesetzt waren und keinem der Älteren unter ihnen der Schrecken von Aids erspart geblieben ist, lernt er einen Mann kennen, der sich gesund wähnt? Tilo bestätigt, was der Mann gesagt hat, weist aber darauf hin, dass er positiv ist. Aber das sei ja kein Problem: Mit seiner Therapie liege er unter der Nachweisgrenze, könne also niemanden infizieren[2], und im Übrigen hätten sie ja sowieso nichts gemacht, was irgendwie HIV-relevant sei.
„Und dann nahm das Drama seinen Lauf. Kurze Zeit später rief er mich an, er müsse die Namen meiner Medikamente wissen. Das war wohl wegen einer Sofortbehandlung nötig.“ Nun sehen die Leitlinien für die Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) nicht vor, dass diese anzuraten sei, wenn es gar kein Risiko gegeben hat – weder hinsichtlich der Handlungen noch der Viruslast. Statt Tilos behandelnden Arzt zu kontaktieren und sich zu bemühen, den offensichtlich überängstlichen Patienten zu beruhigen, wurde kurzerhand eine PEP gegen die Angst verschrieben. Damit wurde der unbedenkliche Sexualkontakt als infektionsrelevant aufgewertet – dies weniger aufgrund biologischer Tatsachen denn aus psychischen und juristischen Gründen.
Die überflüssige PEP bestätigte die Gefährlichkeit des Sexualkontakts und damit die mit ihm verbundenen Ängste. „Der Mann ließ sich wohl noch einmal in der Beratungsstelle des Sub beraten. Nachdem er ein paar Mitarbeiter und mich im Gespräch in einer Kneipe gesehen und völlig falsch vermutet hatte, wir sprächen über ihn, erstattete er Strafanzeige gegen das Sub wegen Verletzung der Schweigepflicht. Das wurde eingestellt. Ich konnte ja auch nur bezeugen, dass an der Sache nichts dran war. Heute sehe ich das als Ausdruck dessen, wie schwer sich dieser Mann im Umgang mit seiner Umwelt tut. Aus den Aussagen im Verfahren gegen die Mitarbeiter der Beratungsstelle ergab sich dann für die Staatsanwaltschaft der Aufhänger, gegen mich zu ermitteln.“
„Ich hatte ja ein völlig sauberes Gewissen“
Nach etwa einem Jahr kommt es zu einer kurzen telefonischen Vernehmung durch die Polizei. „Ich brauchte ein bisschen, um überhaupt zu realisieren, worum es ging. Ich hatte ja ein völlig sauberes Gewissen. Trotzdem kam dann irgendwann die Anklageschrift. In der Sache selbst war ich noch ganz zuversichtlich. Aber München bereitete mir Unbehagen. Ich habe da 15 Jahre gelebt und erlebt, dass ich von der Polizei immer wieder kontrolliert wurde, nur weil ich kurze Haare hatte oder anders aussah, als man sich das bei Käfer oder Dallmayr so wünscht. Die bayerische Justiz war mir nicht geheuer.“
Zu Recht, wie sich herausstellen sollte. Nun ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Sachverhalte zu ermitteln: Be- und Entlastendes zusammenzutragen, strafrechtlich nicht Relevantes einzustellen, zu überlegen, was mit einer Buße zu erledigen ist, anderes durch Strafbefehl zu beenden und den Rest durch das Gericht aufklären zu lassen. Wie an manchen spektakulären Verfahren der letzten drei Jahre zeigte sich auch hier eine „Amerikanisierung der Staatsanwaltschaften“. Das heißt, sie geben Presseerklärungen heraus und treffen eine einseitige Auswahl von Sachverständigen mit der Zielrichtung, nicht die Wahrheit zu ermitteln, sondern die Anklage zu stützen – so, als gelte nicht mehr, dass Beschuldigte als unschuldig zu gelten haben, solange sie nicht verurteilt sind.
„Doch der Sachverständige hielt an der Gefährlichkeit meines Tuns fest“
Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung war eine breite Mehrheit in der Wissenschaft der festen und inzwischen auch allgemein anerkannten Überzeugung, dass bei einer Therapie, die die Viruslast stabil unter die Nachweisgrenze senkt, eine HIV-Infektion praktisch ausgeschlossen ist. Dennoch gelang es der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht, als einzigen Gutachter einen der wenigen Sachverständigen zu finden, die die Außenseiterposition nicht vertretbarer Restrisiken auch unter Therapie standhaft verteidigen.
„Das Verfahren konzentrierte sich schnell auf den Oralverkehr. Die Staatsanwältin hielt das für hoch gefährlich. Ich hab das nicht verstanden. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Deutsche AIDS-Hilfe, unterstützt von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, seit zwanzig Jahren propagiert: ‚Blasen okay, raus bevor’s kommt’. Ich hab doch nichts falsch gemacht. Der andere Beteiligte blieb dabei, es habe auch Analverkehr mit Ejakulation auf den Rücken stattgefunden. Mein Hausarzt sagte aus, dass ich unter stabiler Therapie bin, doch der Sachverständige hielt an der Gefährlichkeit meines Tuns fest. Und das Amtsgericht verurteilte mich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.“
Nach dem Hinweis, der Hausarzt habe bestätigt, dass Tilo mit 47 Viruskopien je ml Blut unter der Nachweisgrenze liege, führt das Gericht aus: „Vor diesem Hintergrund steht jedoch zur Überzeugung des Gerichtes – u. a. auch dem eindrucksvollen Gutachten von Prof. Eberle folgend – fest, dass die Viruslast nicht unter der Nachweisgrenze lag. … Wie der Sachverständige Prof. Eberle ausführte, besteht trotz der niedrigen Viruslast ein gewisses Ansteckungsrisiko. Denn eine niedrige Viruslast im Blut spricht nicht für eine niedrige Viruslast im Ejakulat …“ Aber abgesehen davon, dass bei einer erfolgreichen HIV-Behandlung in der Regel auch die Viruslast im Sperma unter der Nachweisgrenze liegt und dass die wenigen Fälle, wo dies nicht zutrifft, epidemiologisch offenbar keine Rolle spielen, war es ja nicht zu einer Ejakulation in den Mund gekommen, und HIV-haltiges Sperma auf intakter Haut stellt kein Infektionsrisiko dar. Wie das Gericht trotzdem dazu kam, einem Mann, der wohl wissend nicht infektiös ist und obendrein nichts Infektionsrelevantes getan hat, zu unterstellen, er habe die Infektion des anderen billigend in Kauf genommen, gehört zu den großen juristischen Geheimnissen der HIV-Sonderrechtsprechung.
Sein Vertrauen in die Justiz war schon in erster Instanz abhanden gekommen
Tilo war, so sieht es sein Umfeld, nach der Verurteilung erst einmal verstört: Er hatte finanzielle Sorgen wegen der Kosten des Verfahrens, da war die Unsicherheit, was eine Berufungsinstanz aus dem Verfahren machen würde, und er war verunsichert im Umgang mit anderen Männern. Die lockere Begegnung war erschwert. HIV hatte durch eine beiläufige Geschichte, die man in sexuellen Zusammenhängen durchaus in leichter Sprache erwähnen konnte, auf einmal wieder Gewicht bekommen. Dafür konnte man im Gefängnis landen, zumal durch die Presse immer wieder mal Urteile geisterten, die zu höheren Strafen geführt hatten. Eine Stiftung lehnte die Mitfinanzierung des Verfahrens ab, da man Tilos Verhalten nicht unterstützen wollte. Die Homosexuelle Selbsthilfe sah das anders, und auch aus Aidshilfe-Zusammenhängen kam Unterstützung.
In zweiter Instanz gab es zwei Termine. „Der Sachverständige der Staatsanwaltschaft“ – mit dieser Beschreibung macht Tilo klar, dass er diese Behörde nur als parteiisch und verurteilungswillig erlebt hat – wurde von Professor Vernazza, einem Mitglied der Eidgenössischen Kommission für AIDS-Fragen, und Dr. Jäger, dem Veranstalter der Münchener Aidstage, widerlegt. „Von den Diskussionen zwischen den Sachverständigen habe ich kein Wort verstanden. Aber der Richter war gut vorbereitet und stellte die richtigen Fragen.“
Gericht und Staatsanwaltschaft konnten nicht mehr verurteilen, wollten aber einen Freispruch vermeiden. Der Fokus des Verfahrens verlagerte sich von der versuchten Körperverletzung hin zu den psychischen Folgen für den zweiten Beteiligten. Das war der Hebel, eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Arbeitsauflage zu erzwingen. Dabei wurden die Anteile des Arztes, der die PEP verordnet hatte, sowie die des Sachverständigen Eberle und der Justiz natürlich nicht berücksichtigt. Tilo hat das akzeptiert, weil das Verfahren ihn seelisch stark belastete und er Angst hatte, weitere Kosten nicht mehr tragen zu können. Das Vertrauen in die Justiz war schon in erster Instanz abhanden gekommen, und das Drängen des Gerichts, er solle doch zustimmen, damit man die anderen psychischen Verletzungen nicht weiter aufrollen müsse, ließ ebenfalls nicht auf eine unvoreingenommene Haltung schließen.
Es bleibt das Gefühl, zu Unrecht mit einem Verfahren überzogen worden zu sein
Tilo ist in seinen Abklärungen beim Sex noch klarer geworden. „Bei dem jungen Mann bin ich damals davon ausgegangen, dass er es wusste. Ich war bekannt genug in der Münchener Szene. Das war wohl ein Fehler. Heute bedauere ich, dass ich das Verfahren nicht bis zu einem Urteil zu Ende geführt habe.“ Sein seelischer Zustand ließ das damals nicht zu, es bleibt aber das Gefühl, zu Unrecht mit einem Verfahren überzogen worden zu sein.
Der zweite Beteiligte ist ein ängstlicher Mensch, der mit HIV panisch umgeht und die Infektionsgefahr fälschlich beim wissend Positiven verortet. Von seinen Ängsten gebeutelt, schätzt er unbedenkliche sexuelle Praktiken falsch als infektionsrelevant ein. In seinen Einschätzungen wurde er von dem Arzt durch die Verordnung der PEP bestärkt, ebenso von Staatsanwaltschaft, Gericht und Sachverständigen.
Sollte es das Ziel eines solchen Verfahrens sein, dass die Geschädigten hinterher versöhnt sind und besser leben können, dann ist dies hier gründlich danebengegangen. Weder mit dem Angeklagten noch mit dem Mann, der sich als Opfer sah, wurde angemessen umgegangen. Er wird wohl erst weiterkommen, wenn er seinen Schutz als eigene Aufgabe begreift und die Risiken realistisch einzuschätzen lernt, statt kleinkindhaft „Ehrlichkeit“ von jedem unbekannten Gegenüber zu erwarten.
Es gilt, falsche Vorstellungen abzulegen
Staatsanwaltschaften und Gerichte sollten die Listen ihrer Sachverständigen durchforsten und nur noch solche auswählen, die dem heutigen Wissensstand verpflichtet sind und sich nicht als Hilfsbeamte der Anklage sehen. Bei der Beurteilung des Vorsatzes sollten sie die falsche Vorstellung wegwischen, das Wissen um die Infektion und kondomloser Sex würden die willentliche Inkaufnahme einer Infektion des anderen belegen. Ein Blick in die Mitschriften des ersten Strafrechtsseminars im Jurastudium würde sie daran erinnern, dass es bei der Beurteilung des Vorsatzes um die Erforschung innerer Vorstellungen des angeblichen Täters geht. In einvernehmlich aufgesuchten Betten hat die Staatsanwaltschaft ohnehin nicht zu schnüffeln.
Die Medizin sollte erkennen, dass nur eine offene Kommunikation der Behandlungserfolge in die Gesellschaft falsche Vorstellungen abbauen und so den Menschen mit HIV ein Leben in Würde erleichtern kann. Gleichzeitig würde solchen Gutachten und Verfahren wie in München der Boden entzogen.
Und die Justiz sollte sich die Vorstellung abschminken, sie könne den Opfern helfen und etwas für die Prävention tun. Der Prävention schadet sie, weil sie Angst sät und die falsche Vorstellung „Der Staat schützt mich, also muss ich mich selbst nicht kümmern“ befördert. Den Opfern verbaut sie den Weg zur persönlichen Auseinandersetzung und zur Klärung eigener Anteile am Geschehen.
[1] Anmerkung der Redaktion: Die Post-Expositions-Prophylaxe – kurz PEP – ist eine vierwöchige vorsorgliche Therapie mit HIV-Medikamenten. Sie soll verhindern, dass sich HIV im Körper „einnistet“ und es so zu einer chronischen HIV-Infektion kommt. Ob eine PEP zu empfehlen ist, muss der Arzt einschätzen; sinnvoll ist sie möglicherweise dann, wenn jemand ein erhöhtes Infektionsrisiko hatte (beispielsweise ungeschützten Vaginal- oder Analverkehr mit einem HIV-positiven Sexualpartner mit nachweisbarer oder unbekannt hoher Viruslast). Auch bei einer rechtzeitig begonnenen PEP – am besten innerhalb von zwei, möglichst innerhalb von 24 Stunden – ist allerdings nicht sicher, dass eine HIV-Infektion verhindert werden kann.
[2] Anmerkung der Redaktion: Eine erfolgreiche, stabile HIV-Therapie senkt die Viruslast im Blut sowie in den genitalen und rektalen Sekreten, wodurch auch die Infektiosität gesenkt wird. Die Wahrscheinlichkeit einer sexuellen HIV-Übertragung ist in diesem Fall um 96 % reduziert, wie eine im Mai 2011 veröffentlichte Studie mit dem Kürzel HPTN 052 belegt hat. Die Therapie schützt damit in etwa genauso effektiv wie Kondome, welche die HIV-Übertragungswahrscheinlichkeit um etwa 95 % verringern.