Das Bundessozialgericht verweist dazu auf zwei Parallelentscheidungen, die hier und hier abgerufen werden können. Interessante Begründungen – leider kaum verständlich. Im Kern geht es wohl darum, dass feste und abgestaffelte Punktwerte gefehlt haben.
Interessant auch die mögliche Konsequenz für die Regelleistungsvolumina und den Orientierungspunktwert, weil die nämlich aus den vom Urteil betroffenen Individualbudgets berechnet wurden. Also, Leute: Widerspruch gegen die Abrechnungen und anschließend zum Sozialgericht.