Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall, oft mit schwerwiegenden und dauerhaften Folgen. Nur rund 13 Prozent hiervon ereignen sich im beruflichen Umfeld, etwa 17 Prozent aller Unfälle werden in Schulen registriert. Diese Unfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Gleiches gilt für Wegeunfälle, die auf dem Weg zu Schule oder Arbeitsstelle passieren. Obwohl viele Versicherte davon ausgehen, dass die gesetzliche Versicherung alle Schäden übernimmt und so keine Versorgungslücke auftritt, sind die Leistungen stark begrenzt.
Ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte erhalten können, wenn eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, diese aber nicht ausgeführt werden kann oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann und das Ziel der Heilbehandlung nicht gefährdet wird. Dazu leistet die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel lediglich für die medizinische Behandlung sowie für Reha-Maßnahmen, um den Betroffenen schnellstmöglich wieder einzugliedern. Erstattungen für einmalige Kosten oder aber zweckungebundene Leistungen hingegen werden nicht ausgezahlt. Wer also in Folge des Unfalls kosmetische Operationen oder die Bergung von der Unfallstelle bezahlen muss, wird diese Kosten privat übernehmen müssen. Auch ein notwendiger Umbau der eigenen Wohnung kann von der gesetzlichen Versicherung nicht finanziert werden. Letztlich werden Unfallrenten erst dann übernommen, wenn eine mindestens 20prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt.
Auch die häusliche Krankenpflege sollte bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung bedacht werden
All diese Fakten zeigen, dass die gesetzliche Unfallversicherung zwar einen wichtigen Beitrag leistet, um Unfälle, die während der Arbeitszeit oder in der Schule passieren, zu regulieren, für den privaten Bereich jedoch bietet sie keine Absicherung. Auch die Leistungen im Versicherungsfall sind begrenzt, wodurch Versicherte trotz vorhandenem Versicherungsschutz Eigenleistungen tragen müssen. Besonders im Hinblick auf die häusliche Krankenpflege kann über zusätzliche Vereinbarung mit der privaten Unfallversicherung ein bessere Versorgung bei der häuslichen Krankenpfelge vereinbart werden. Die macht zum Beispiel Sinn, wenn besondere Maßnahmen erforderlich sind oder speziell ausgebildetes Krankenpflegepersonal für die häusliche Krankenpflege und die Bedürfnisse des zu pflegenden Versicherten gewünscht sind.
Die private Unfallversicherung ermöglicht eine vollumfängliche Absicherung, und zwar sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld. Sie tritt ein, wenn ein Unfall passiert und leistet hierbei die versprochene Invaliditätszahlung. Deren Höhe ist einzig an der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe gebunden, so dass Versicherte transparent nachvollziehen können, welche Gelder ausgezahlt werden. Diese Gelder können zudem nicht nur zweckgebunden für Krankenbehandlungen oder für Reha-Maßnahmen eingesetzt werden, sondern sind frei verwendbar. Auch der behindertengerechte Umbau der eigenen vier Wände oder der Kauf eines PKW für Behinderte sind hiermit möglich. Und sofern vereinbart, sichert die private Unfallversicherung zusätzlich kosmetische Operationen, Unfallbergungskosten und sogar eine monatliche Rente ab, sollte eine Weiterbeschäftigung in Folge des Unfalls nicht mehr möglich sein.
Weitere Informationen über die Leistungen der Unfallversicherung erhalten Sie über den folgenden Link: www.unfallversicherungsvergleich.net/leistungen