Ich bin weder Amtsträger, noch Beauftragter der Krankenkassen

Und das ist gut so, denn als von Krankenkassen beauftragter Amtsträger könnte ich mit meinen Patienten nicht mehr frei arbeiten. Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden:

Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt handelt (…) weder als Amtsträger (…) noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB. (…) Es kommt hinzu, dass die Krankenkasse den vom Versicherten frei gewählten Arzt akzeptieren muss. Dieser wird vom Versicherten als “sein” Arzt wahrgenommen, den er beauftragt hat und dem er sein Vertrauen schenkt.

Und was macht die Presse daraus?

BGH: Kassenärzte wegen Korruption nicht strafbar
BGH: Pharmamarketing ist keine Bestechung
BGH: Kassenärzte nicht wegen Korruption strafbar
Korruption in der Praxis: BGH: Ärzte nicht strafbar
BGH-Urteil zu Pharma-Geschenken Keine Strafe für bestechliche Ärzte
Bestechung in der Praxis: BGH: Ärzte-Korruption nicht strafbar
Anti-Korruptionsgesetz für Ärzte gefordert

(Quelle: Papier und Internet)

Klingt ziemlich tendenziös, oder?

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