Wer sich als Arzt in diesen Tagen unter dem Blickwinkel medizinischer Fehlbehandlungen im Funk und Fernsehen umsieht und dabei die perspektivische Möglichkeit des – nur zurückgestellten, aber nicht völlig fallengelassenen – elektronischen Rezeptes im Hinterkopf hat, dem sollte ein Fall aufgefallen sein: der Bericht einer offenbaren akzidentellen Überdosierung von Augentropfen um den Faktor 1000 mit der Folge von Augenschäden.
An dieser Stelle soll nicht beleuchtet werden, ob die Berichte zutreffen, oder nicht, ob sie unvollständig sind, oder nicht.
Mir geht es hier nur um ein Detail:
“”Es war wohl ein Übermittlungsfehler vom Arzt an die klinikeigene Apotheke”, erklärte Kliniksprecher Martin Mackenberg-Hübner. “ wird in einem Bericht zitiert.
In den Kliniken ist es üblich, dass Rezeptanforderungen per FAX oder E-Mail weitergeleitet werden. Dabei kam es dem Fernsehbericht zufolge zu einem Übermittlungsfehler. Das “m” von mg (Milligramm) sei, so der Bericht, versehentlich in der Dosierungsangabe nicht übermittel worden, die Dosierung somit um den Faktor 1000 zu hoch gewesen.
Unabhängig davon ob dies zutrifft oder nicht, eines darf an dieser Stelle festgehalten werden: mit dem elektronischen Rezept gibt es solche Fehlermöglichkeiten nicht.
Fehlerquellen dieser Art sind bei Übermittlungen von Rezepten per FAX, manuellem Abschreiben, womöglich E-Mail etc. nie ganz auzuschließen, fallen aber meistens auf, bevor Schaden entsteht, weil irgendjemand den Fehler frühzeitig bemerkt. Falls aber nicht, wie in diesem Fall, kann durchaus grosser Schaden entstehen.
Aus meiner Sicht sollte dies mit ein Grund sein, das elektronische Rezept in welcher Art auch immer wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Quellen:
Wdr
Berliner Umschau
Solinger Tageblatt