Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen: Das Disruption-Phänomen – Wenn Patienten nicht von „ihrem“ Arzt behandelt werden

Ein Vorteil, den Ärzte in Bezug auf Kooperationen (z. B. in Form von Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen) sehen, liegt in der Möglichkeit einer flexibleren Zeit- und Arbeitsgestaltung durch abwechselnde Behandlungen der Patienten. So kann ein Arzt in Urlaub gehen oder an einer Fortbildung teilnehmen und weiß, dass die Betreuung seiner Patienten in guten Händen liegt. Arbeiten jedoch in einem Praxisbetrieb Ärzte zusammen, die sehr unterschiedliche Verhaltensweisen bei der Patientenbetreuung haben, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Stammpatienten, die von den jeweiligen Medizinern betreut werden, immer streng getrennt bleiben. Wird diese Vorkehrung nicht getroffen und werden Patienten nicht explizit darauf hingewiesen, dass an dem vereinbarten Termin „ihr“ Arzt vertreten wird, kommt es häufig zu einem Absinken der Patienten-Gesamtzufriedenheit. Sie entsteht durch die Enttäuschung der Patienten, nicht von ihrem bekannten Arzt behandelt zu werden, verbunden mit dem Zwang, sich auf eine neue Situation einstellen zu müssen. Ist ein Arzt z. B. sehr empathisch, sein Kollege jedoch eher sachlich orientiert (oder auch umgekehrt), führt ein Austausch – und sei er auch nur Urlaubs-bedingt – zu einer „Disruption of patient satisfaction“. Viele Ärzte sehen leider diese Gefahr nicht, da sie ihre Kollegen nach fachlichen Aspekten, nicht nach der Art ihres Patientenumgangs beurteilen. Das Disruption-Phänomen tritt auch bei einem nur einmaligen Behandler-Wechsel auf. Zwar bringen Patienten nach wie ihrem “alten” Arzt das gleiche Vertrauen entgegen, die Einstellung zur Praxis gesamt hat sich jedoch bereits tendenziell negativ verändert.

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