Beratung vor Regress

Mit in Kraft treten des GKV-VStG am 01.01.2012 wurde der Grundsatz „Beratung vor Regress“ gesetzlich normiert. Ausweislich der Regelung des § 106 Abs. 5 e SGB V hat bei erstmaligen Überschreitungen des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 % eine individuelle … Weiterlesen

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