Der Betrieb eines Verzeichnisses wie der Arzt-Auskunft stellt einen manchmal vor ungeahnte Probleme. Viele davon sind sprachlicher Natur. Sie offenbaren sich meist erst, wenn irritierte Nutzer nachfragen.
Es gibt zum Beispiel Begriffe, die völlig unterschiedliche Erwartungshaltungen auslösen: “Barrierefrei” gehört offenbar dazu. Denn anders als viele meinen, ist “barrierefrei” nicht automatisch mit “rollstuhlgerecht” gleich zu setzen.
Zunächst einmal bedeutet barrierefrei nur, dass Räumlichkeiten, Medien oder Einrichtungen so angelegt sind, dass sie von jedem Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Einschränkung benutzt werden können.
Bei Gebäuden werden die Anforderungen beispielsweise durch unterschiedliche DIN-Normen geregelt. Barrierefreie Internetangebote wiederum können von allen Nutzern unabhängig von körperlichen oder technischen Möglichkeiten uneingeschränkt genutzt werden. Die Anforderungen werden durch die “Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz” (BITV) geregelt.
Für die Arzt-Auskunft heißt diese Unterscheidung, dass man klar zwischen zwei unterschiedlichen Suchparametern trennen muss:
- Ich suche einen Arzt, bin aber aufgrund einer Sehbehinderung (z.B. einer Rot-Grün-Schwäche) auf eine barrierefreie Website angewiesen. In diesem Fall kann ich im barrierefreien Bereich der Arzt-Auskunft einen Arzt suchen und mir die Angaben zur Praxis vorlesen lassen.
- Ich suche eine rollstuhlgerechte Praxis: Mit der Schnellsuche auf der Startseite (wo man einfach zu den üblichen Suchbegriffen den Zusatz “rollstuhlgerecht” eingibt) oder bei der “Erweiterten Suche” (durch die Checkbox “Praxis rollstuhlgerecht”) werden die Praxen gefunden, die sich als rollstuhlgerecht bei der Stiftung Gesundheit gemeldet haben.
Der Begriff rollstuhlgerecht ist nicht so fest definiert wie die Barrierefreiheit. Er bedeutet aber mindestens, dass die Praxis ohne Stufen zu erreichen und der Zugang (Türbreite) rollstuhlgerecht ist. Ob dies allerdings auch für die Patienten-WCs oder große, elektrische Rollstühle gilt, sollte im Zweifelsfall noch einmal in der Praxis nachgefragt werden: Denn nicht selten stolpert unsere Adressredaktion über Rückmeldungen von Praxen, die sich für rollstuhlgerecht halten und erst auf Nachfrage zugeben: “die Praxis ist rollstuhlgerecht… nur fünf Stufen…”