Die Verlagerung der Honorarverhandlungen von der Bundes- auf die Länderebene ist heute das Thema von Dr. Klaus Bittmann, Vorstandsprecher der ÄG Nord: “Jetzt wird etwas verhandelt, was eine ganz andere Dimension hat als die sonst übliche, im Gesamtvertrag zu verhandelnde Honorarmenge – es wird jetzt nach Qualitätsgesichtspunkten, nach Effektivität, nach tatsächlich verbessernden Gesichtspunkten Leistungen definiert und auch honorarmässig quantifiziert, für die eine ganz andere Bewertung gilt als einfach die nach EBM. Das heißt, dass die jeweiligen Fachgruppen aufgerufen werden, für ihre Gebiete besonders förderungswürdige und belegbare Leistungsbereiche vorzutragen, die dann von den Kassen mit einem zusätzlichen Honorar bedient werden.”
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