(HILDESHEIM) Heute ist die Stadt vor allem politisch bewegt – in Hildesheim beteiligen sich Schüler und Studenten am Bildungsstreik 2009. Für uns ist es bisher recht ruhig hier, nur ab und zu kommt ein Grüppchen junger Menschen mit Trillerpfeifen vorbei. (Zi)
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conhIT: medatixx-AppPoint sorgt für großes Interesse
Der Praxissoftwarehersteller medatixx präsentierte auf der diesjährigen conhIT mit dem medatixx-AppPoint eine Innovation, die für hohe Aufmerksamkeit bei Ärzten und in der gesamten Gesundheits-IT-Branche sorgte. „Wir haben mit unserem medatixx-AppPoint nicht nur eine Vision präsentiert, sondern konnten bereits erste Umsetzungen zeigen“, betont medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann. Dass das Unternehmen damit den Nerv der Zeit traf, belegten die „enormen Nachfragen von Entwicklern, Hochschulen und Ärzten“. Der medatixx-AppPoint bietet die Möglichkeit, mHealth-Apps an die Praxissoftwaresysteme von medatixx anzubinden. Über die medatixx-eigene Patientenservice-App x.patient werden die Daten in die Praxissoftware des behandelnden Arztes übermittelt. Die beiden ersten an die Systeme von medatixx angebundenen mHealth-Apps sind Preventicus Heartbeats für Patienten mit Herzrhythmusstörungen und Newsenselabs App M-sense für Migränepatienten. Die Anbindung von ARYA zur Früherkennung und Unterstützung von Patienten mit Depressionen befindet sich laut Naumann gerade in der Umsetzung. „Da wir auf internationale Schnittstellen setzen, ist es theoretisch denkbar, dass sich in der Zukunft auch andere Praxissoftwarehersteller an den Übertragungsweg via x.patient andocken“, erläutert Naumann. Der medatixx-AppPoint und die aktuell angebundenen Apps wurden in der mobile health ZONE präsentiert. Auch in zwei Kongress-Sessions, in einer Innovationssession sowie bei mehreren Messeführungen stand das Zusammenspiel von mHealth-Apps mit Praxissoftware am Beispiel des medatixx-AppPoints auf dem conhIT-Programm. Im Rahmen des eHealth-Slams gewann medatixx mit „Lach- und Sachgeschichten rund um eHealth“ den zweiten Platz. „Das starke Interesse an unserer Neuentwicklung war jeden Tag spürbar“, so Naumann. Für die Entwickler von mHealth-Apps ist die Möglichkeit der strukturierten Datenübermittlung in die Praxissoftware des Arztes ein wichtiges Kriterium. Derzeit ist medatixx hierzulande der einzige Praxissoftwarehersteller, der eine solche Lösung anbietet. Die über 35.000 niedergelassenen Ärzte, die mit einem System von medatixx arbeiten, behandeln pro Tag rund eine Million Patienten. Entsprechend hoch war das Interesse von App-Entwicklern an einer Zusammenarbeit mit medatixx. Laut Naumann waren die Gespräche „durchweg aussichtsreich und von sehr konkreten Nachfragen über die möglichen Wege einer Anbindung geprägt“. medatixx wählt die Apps, die im medatixx-AppPoint empfohlen und an die Praxissoftwaresysteme angebunden werden, unter anderem nach den Kriterien Datenschutz und nachgewiesenem medizinischem oder therapeutischem Nutzen aus. Über die Kooperation mit dem Flying Health Incubator sondiert das Unternehmen potenzielle App-Kooperationspartner. Auf diesem Weg entstand auch der Kontakt zu Newsenselab, Preventicus und ARYA, den Herstellern der drei ersten an den medatixx-AppPoint angebundenen mHealth-Apps. Weitere Highlights am medatixx-Stand waren die Klinik-/MVZ-Lösungen x.vianova und x.concept Edition Ambulanz/MVZ. „Eine Vielzahl der Gespräche betraf die Integration unserer Lösungen in die bestehende IT-Infrastruktur von Krankenhäusern oder sonstigen klinischen Einrichtungen“, so Michael Latz, Leitung Geschäftsbereich Klinik/MVZ bei medatixx. Auf großes Interesse stieß bei Kunden und Interessenten gleichermaßen eine technische Weiterentwicklung von x.vianova. Hierbei ist es nun möglich, beim Parallelbetrieb mehrerer MVZ auf einer gemeinsamen x.vianova-Datenbank auch die Patientenstammdaten vollständig logisch getrennt voneinander vorzuhalten. Die Trennung der medizinischen Dokumentation je MVZ/Fachabteilung/Arzt gehört seit langem zum Standardfunktionsumfang von x.vianova. Durch diese funktionale Erweiterung werden die Datenschutzaspekte dieses Betriebskonzeptes nochmals deutlich abgerundet. Die Mitarbeiter des MVZ haben jeweils nur Zugriff auf die Patienten und die Daten „ihrer eigenen“ Betriebsstätte(n). „Im Ergebnis führt dies für unsere Kunden auch zu einer deutlichen Vereinfachung der Applikationsbetreuung und einer merklichen Reduktion der Update- und Betriebsaufwände“, so Latz. Ebenfalls ein zentrales Thema war die Online-Terminplanung. Laut Latz interessierte sich jeder zweite Besucher am medatixx-Stand für die angebotene Lösung. „Für uns ist das ein Beleg, dass Kliniken und MVZ merken, dass Patienten ihre Behandlung von Beginn an selbst mitgestalten wollen. Die Themen Mobilität und App-Management sind jetzt in der Breite angekommen.“ So hätten sich auch Kliniken verstärkt für den medatixx-AppPoint interessiert. Latz resümiert: „Insgesamt sind wir mit der Messe sehr zufrieden. Die Anzahl der Kontakte im Vergleich zum Vorjahr ist gestiegen. Wie immer haben wir auch in diesem Jahr die conhIT als Plattform genutzt, um uns mit unseren Kunden auszutauschen. Dieser wechselseitige Abgleich ist wichtig, um unsere Anwender mit vertiefenden oder neuen Entwicklungen unterstützen zu können.“ Im Karrierebereich der conhIT zeigte medatixx ebenfalls Präsenz. „Wir sind immer auf der Suche nach Entwicklernachwuchs und nutzen gerne die Möglichkeiten der conhIT, mit potenziellen neuen Mitarbeitern in Kontakt zu kommen“, so Naumann. Das Fazit von medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann zur diesjährigen conhIT ist äußerst positiv: „Es ist gut, dass die conhIT wächst. Das erweiterte Messekonzept ist aufgegangen, Kongress, Akademie und Networking boten interessante Themen, sodass medatixx auf eine rundherum erfolgreiche Veranstaltung zurückblicken kann.“ Die vielen Gespräche am Stand sowie der Austausch mit der Gesundheits-IT-Branche seien ein „wertvolles Feedback für künftige Entwicklungen und Serviceleistungen“. Pressemitteilung der medatixx GmbH & Co. KG
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Gesellschafterwechsel bei der AOK-Klinik GmbH
Ab dem 01. Januar 2017 gehören die drei Rehakliniken der AOK-Klinik GmbH, die AOK-Klinik Korbmattfelsenhof in Baden-Baden, die AOK-Klinik Schloßberg in Bad Liebenzell und die AOK-Klinik Stöckenhöfe in Wittnau bei Freiburg zum Verbund der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts). Verwaltungsrat und Vorstand der AOK Baden-Württemberg haben der vollständigen Übernahme des Klinikverbunds mit seinen mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugestimmt. Die cts ist bereits seit dem 01. Januar 2014 strategischer Partner an der AOK-Klinik GmbH mit 49 Prozent Anteil. „Wir freuen uns sehr, dass wir das Vertrauen, das uns die AOK Baden-Württemberg im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft geschenkt hat, mit Leben und passgenauen Konzepten erfüllen konnten“, sagt der Geschäftsführer des cts-Verbundes, Rafael Lunkenheimer. „Diese vertrauensvolle Zusammenarbeit hat die AOK Baden-Württemberg als bisherige Mehrheitsgesellschafterin überzeugt, uns die Verantwortung zu 100 Prozent zu übertragen – ein Ergebnis, das für Mitarbeitende, Patienten und beide Träger von großem Vorteil ist.“ „Uns waren und sind vor allem zwei Dinge ganz wichtig“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Erstens, dass Patientinnen und Patienten auch weiterhin im Rahmen eines qualitativ hochwertigen medizinischen Konzepts versorgt werden. Und zweitens, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK-Klinik GmbH eine langjährige Übernahmegarantie besteht. Mit der nun beschlossenen reibungslosen Übernahme ist beides gesichert und wir sind im Ergebnis sehr zufrieden.“ Die drei baden-württembergischen Fachkliniken für Anschlussrehabilitation und Rehabilitation werden seit Beginn der Partnerschaft mit der cts am 1. Januar 2014 gemeinsam von den beiden Geschäftsführern Claus Bannert und Christian Busche geführt. Busche ist gleichzeitig Geschäftsführer der cts-eigenen Sankt Rochus Kliniken in Bad Schönborn, mit denen die cts bereits über langjährige Erfahrungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation verfügt. Die cts ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen unter dem Dach der katholischen Kirche, gegründet 1992 als gemeinnützige Trägergesellschaft vom Caritasverband Saarbrücken e.V. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt (mit 30 Einrichtungen und Akutkliniken) im Sozial- und Gesundheitssektor. Mehr als 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die cts in den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg tätig. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Stärkung der Pflege im Krankenhaus Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, Koalitionsfraktionen und Länder verständigen sich auf die Einführung von Personaluntergrenzen
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitionsfraktionen und der Länder die Schlussfolgerungen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ vorgelegt. Darin haben sich die Beteiligten auf Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung verständigt. In Krankenhausbereichen, in denen dies aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden.“ Dr. Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir schaffen die Voraussetzungen und stellen die notwendigen Mittel bereit, um gute Pflege in den Krankenhäusern weiter zu entwickeln. Die Selbstverwaltungspartner haben es jetzt in der Hand, in einvernehmlicher Weise die Einzelheiten zu vereinbaren. Ich setze darauf, dass dies im Sinne der Patientenversorgung zügig geschieht.“ Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Insbesondere begrüße ich, dass Krankenhäuser, die die Mindeststandards beim Personal unterschreiten, künftig öffentlich benannt werden und mit wirtschaftlichen Sanktionen zu rechnen haben.“ Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag: „Wir haben in der Kommission klare Vorgaben für die Detailaspekte der Personalsicherung in Krankenhäusern gemacht. Verbindliche Untergrenzen sind auch unter Qualitätssicherungsaspekten absolut notwendig. Ich freue mich, dass die Einigung gelungen ist.“ Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag: „Aus zahlreichen Gesprächen und Briefen wissen wir, dass Pflegekräfte in vielen Krankenhäusern auf Verbesserungen der Arbeitsbedingungen warten. Wir schlagen hier konkrete Maßnahmen vor, mit der pflegerische Tätigkeiten deutlich aufgewertet und die Krankenhäuser besser vergütet werden. Ich bin sehr froh, dass mit der konstruktiven und zielorientierten Arbeit der Kommission dieses im ersten Schritt gute Ergebnis gelungen ist.“ Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Präses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg: „Wenn eine Pflegekraft zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Es ist deshalb ein Gewinn für die Patientensicherheit und für die Arbeitssituation der Pflegekräfte, wenn wir jetzt Pflegepersonalzahlen festlegen, die nicht unterschritten werden dürfen. Wir ziehen damit die Konsequenz aus der zunehmenden Arbeitsverdichtung auf den Stationen.“ Stefan Grüttner, Hessischer Minister für Soziales und Integration: „Nach intensiver und konstruktiver Arbeit in der Expertenkommission Pflege bin ich sehr zufrieden, dass wir übereinstimmend ein hervorragendes Ergebnis erzielt haben, das die Pflege in den Kliniken stärken und die Patientenversorgung weiter verbessern wird.“ Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst. Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksam werden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen. Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten. Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Bundesgesundheitsminister Gröhe hatte die Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ am 1. Oktober 2015 eingerichtet. Diese hat in fünf Sitzungen folgende Schwerpunkte beraten: die Abbildung und Verbesserung des erhöhten Pflegebedarfes, insbesondere von an Demenz erkrankten, pflegebedürftigen und behinderten Patientinnen und Patienten, die Abbildung und Verbesserung des allgemeinen Pflegebedarfes und die Überführung der Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms in die Regelfinanzierung. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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