Was wird, wenn das Intensivkind in das Alter kommt, wo es heißt, jetzt ziehe ich aus, mal unabhängig von ihrer Prognose gedacht. Soll es eine Art Beatmungs-WG sein, ein Pflegeheim? Beim Wort „Heim“ steigt so eine Art Abwehrspannung in mir auf. Also doch eine Beatmung-WG. Ich weiß nicht, vielleicht muss es sich … etwas Gemischtes, also eine Wohnform mit WG-Charakter und einen Mix aus Schwerstzupflegenden und Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf.
Integration Adieu
Also keine Beatmungs-WG. Denn diese haben keine Chance eine integrative Idee zu verfolgen und sie werden nicht gemocht im „normalen“ Wohnhaus, wenn ich den Artikel zu einem Urteil vom Amtsgericht Köln lese. Schließlich wird in einer „üblichen“ Beatmungs-WG gestorben, es piept und viele Leute gehen dort ein und aus. Anders gesagt, in einer wohlhabenden Gegend haben Beatmungs-WGs keine Chance — also ab mit ihnen, dort wo die Pflegeheime stehen, ab in Wohngegenden mit „schlechten Ruf“, mit Blaulichteinsätzen aufgrund von Gewalt und Alkohol, an den Rand der Stadt, des bürgerlichen Lebens. Diese schwerstkranken Menschen sind doch …, was haben diese denn schon für eine Lebensqualität, wer im Koma liegt, was stört ihn schon eine Autobahn oder der Fluglärm. Eine schwere Erkrankung, der Tod passt nicht ins bessere Wohngebiet, denn er bringt Unruhe mit sich und stellt die Frage, wird es mir auch so ergehen?
Drei Raum für vier
Es klingt schon merkwürdig, wenn eine WG mit drei Räumen vier „unabhängig“ voneinander lebende Patienten beherbergt, oder verstehe ich dies falsch. Drei Räume, vier Patienten und wo ist der Rückzugsraum für die Pflegefachkräfte. Ich hoffe, in dieser WG arbeitete nicht nur eine einzige examinierte Pflegefachkraft pro Schicht. Denn was macht die Pflegefachkraft allein bei zwei, drei Notfällen gleichzeitig? Würfeln, wer zuerst dran ist, wer verstirbt? Allein schon diese Fakten würden mich zweifeln lassen, ob diese Beatmungs-WG fürs Intensivkind passend sei.
Wir mögen es nicht: Lebensrecht von Schwerstkranken?
Als Fazit nach einem Artikel zum Urteil bleibt bei mir hängen, dass die Lebensumstände von schwerstkranken Menschen zum Rauswurf aus einem Haus führen können. Mag sein, dass es hier um eine Wohnung ging, wo eine hohe Fluktuation herrschte an Bewohnern, doch es ging mit um die Lärmbelästigung, die die Pflege und medizinische Versorgung von Schwerstkranken mit sich bringt, so liest sich der Zeitungsartikel. Dürfen wir dies aus unserem Leben drängen? Das andere ist sicherlich, wenn ein gewinnorientiertes Unternehmen (Pflegebetrieb) in ein Wohnhaus einzieht und seine „Produktion“ (Pflege) unüblichen Lärm verursacht. Die Frage für mich ist, wie wäre dies Urteil ausgefallen, wenn es um einen einzelnen beatmeten Menschen ging mit seinem Pflegedienst? Könne dieser im Haus bleiben, da sein „Lärm“ zu ertragen sei?