Ein interessantes Thema nicht nur für weibliche MTRA’s ist die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz während der Elternzeit, aber auch sonstige Auszeiten können im 5-Jahresintervall liegen. Die RöV schreibt im § 18a Abs. 2 ganz lapidar: “Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.”
Irgendwelche Auszeiten sind dort grundsätzlich nicht erwähnt und auch nicht vorgesehen. Es wird daher dringend angeraten, um Problemen aus dem Weg zu gehen, termingerecht an einem Aktualisierungskurs teilzunehmen – auch während der Elternzeit und sonstigen Auszeiten.
Das gilt natürlich nicht nur für die Fachkunde der MTRA, sondern auch für Fachkunde der Ärzte und Arzthelfer/Innen mit Röntgenschein. Ebenso für die Kenntnisse im Strahlenschutz für Ärzte und sonstigem medizinischem Personal!
Desweiteren ist in §18 Abs. 2 geregelt, dass der Nachweis über die Aktualisierung der Fachkunde nach Satz 1 der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen ist. Die zuständige Stelle kann eine Bescheinigung über die Fachkunde oder über die Kenntnisse entziehen oder deren Fortgeltung mit Auflagen versehen, wenn der Nachweis über Fortbildungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird oder eine Überprüfung nach Satz 5 ergibt, dass die Fachkunde oder die Kenntnisse im Strahlenschutz nicht oder nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind. 5Bestehen begründete Zweifel an der erforderlichen Fachkunde, kann die zuständige Behörde eine Überprüfung der Fachkunde veranlassen.
Weitere Fragen zu dem Thema Fachkunde und deren Aktualisierung können gerne im Forum gestellt werden.
Wir werden zuverlässig für eine Beantwortung sorgen!
Aktuelle Termine zu den gesetzlich vorgeschriebenen Kursen findet man unter anderem in unserer Rubrik: Events.