(WOLFENBÜTTEL) Glück gehabt, das Wetter in Wolfenbüttel macht gut mit – die Wolfenbüttler auch. So viele und langdauernde Gespräche haben wir die Tage zuvor wohl nicht geführt. Die Wolfenbüttler wirken entspannt, haben Zeit und finden das ganz gut, was wir hier machen. Jetzt ist gerade mal Zeit, mit ein paar Jungs am mit auf die Tour genommenen Videospiel ein bischen zu zocken. Nachwuchspflege. (Zi)
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Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!
Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt: Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich auch die Regelungen zur Rentenversicherung der Pflegepersonen. Wann werden zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? „Bisher war es so, dass die KNAPPSCHAFT für ehrenamtliche Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung dann gezahlt hat, wenn die Pflege für eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst hat. Zukünftig werden mehr pflegende Menschen rentenversicherungspflichtig als bisher. Ganz konkret werden ab dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen gezahlt, wenn sie · eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 · in häuslicher Umgebung · mindestens 10 Stunden · verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Die Pflegeperson darf daneben weiterhin nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.“ Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? „War die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert oder hat sie zuvor Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten, wird sie arbeitslosenversicherungspflichtig. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, da sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See
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Jörg Schroeder wechselt zur BITMARCK Holding GmbH und treibt strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe voran
Jörg Schroeder, bislang Geschäftsführer der BITMARCK Software GmbH, wechselt in die BITMARCK Holding GmbH. Dies wurde vom BITMARCK-Aufsichtsrat mit sofortiger Wirkung beschlossen. Schwerpunkt seiner neuen Aufgabe ist es, die langfristige strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe von zentraler Stelle aus zu steuern. Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, wird sich vorerst verstärkt um die Geschicke der BITMARCK Software GmbH kümmern. „Die GKV-Welt befindet sich im Wandel“ „Von den gesetzlichen Anforderungen an unsere Produkte bis hin zu den Wünschen der Kunden – die GKV-Welt befindet sich im Wandel und BITMARCK muss darauf reagieren. Ich freue mich auf die spannende Aufgabe, BITMARCK auf künftige Herausforderungen vorzubereiten und Verantwortung für die Ausrichtung der Unternehmensgruppe zu übernehmen“, erläutert Jörg Schroeder den Positionswechsel. Andreas Strausfeld: „Aufgrund der Wichtigkeit der Steuerung der strategischen Ausrichtung von BITMARCK war es notwendig, dass Jörg Schroeder umgehend diese bedeutende Aufgabe mit direkter Berichtslinie an mich übernimmt und mich insbesondere in operativen Fragestellungen vertritt. Im Gegenzug werde ich die Geschäfte in der BITMARCK Software GmbH (BMSW) bis zur Berufung eines Nachfolgers begleiten. Mit meinen Erfahrungen als Geschäftsführer der BMSW in 2012 und 2013 hoffe ich, diese anspruchsvolle Aufgabe reibungslos übernehmen und die erfolgreiche Arbeit weiterführen zu können.“ Pressemitteilung der BITMARCK Unternehmensgruppe
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Krankenhausreform muss nachgebessert werden – Klinikplanung braucht verbindliche Qualitätsvorgaben
Bei der Krankenhausreform drohen immer höhere Kosten, die sich bis zum Jahr 2020 auf acht Milliarden Euro belaufen könnten. „Das Krankenhausstrukturgesetz darf auf keinen Fall weiter verwässert werden, wie es die Bundesländer versuchen. Die Pläne der Länder würden nur Mehrkosten verursachen, ohne dass die Versorgung der Patienten besser würde“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub, am Donnerstag bei der Präsentation der Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“. Straub kritisierte den Vorstoß der Länder, die Regeln zur Mengensteuerung aufzuweichen. Diese sehen Abschläge vor, wenn ein Krankenhaus Leistungen häufiger anbietet als im Vorjahr. „Die Anreize, medizinisch nicht notwendige Leistungen zu erbringen, müssen abgestellt werden. Finanzielle Abschläge sind ein wichtiges Instrument, um der Über- und Fehlversorgung entgegenzuwirken“, so Straub. Die Publikation „BARMER GEK Gesundheitswesen aktuell“ befasst sich in diesem Jahr explizit mit der Krankenhausreform. Dabei äußern sich Experten aus der Politik, dem Sachverständigenrat im Gesundheitswesen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der BARMER GEK gemeinsam zu Leitfragen der Krankenhausversorgung. Ein Schwerpunkt darunter ist die immer geringer werdende Finanzierung der Investitionen in Krankenhäusern. „Die Bundesländer müssen endlich ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und die Infrastruktur in den Kliniken stärken. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre eine kontinuierliche Investitionsquote von acht bis zehn Prozent erforderlich“, sagte Straub. Der Vorstandvorsitzende der BARMER GEK sprach sich für bundesweit einheitliche Mindeststandards in Kliniken aus. „Die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sollten eine verbindliche Mindestanforderung für Kliniken sein, um bestimmte Leistungen abrechnenzu dürfen. Ohne klare Vorgaben drohen bundesweit sehr unterschiedliche Qualitätsanforderungen“, warnte Straub vor dem Hintergrund, dass die Vorgaben des G-BA nur Empfehlungscharakter für die Bundesländer haben sollen. Pressemitteilung der BARMER GEK
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