(P. Köhler) Die Informationskampagne Choosing Wisely® ("Wähle weise") 2009 entwickelt von dem US-amerikanischen Ärzteverein National Physicians Alliance, wird vom American Board of Internal Medicine (ABIM) organisiert und finanziert, einer großen Zertifizierungsorganisation für Internisten.
Für Hausärzte, Kinderärzte und Internisten, und für die Patienten sollten Hinweise für eine ressourcensparende Verordnungsweise gegeben werden. Das Format sind einheitliche Listen von "5 Dingen, die Sie tun können".
Viele medizinische Fachgesellschaften haben schon solche Listen aufgestellt. Die Listen sollen nicht eminenzbasierte Meinungen, sondern evidenzbasiertes Wissen darstellen und sind mit ausführlichen Quellenangaben versehen. Die ABIM sorgt für die Verbreitung über Massenmedien, Verbraucherzeitschriften, und die Wikipedia.
Für die Radiologie hat das ACR folgende Liste veröffentlicht (HTML, PDF, Quellenangaben siehe Original, Übersetzung durch mich):
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1. Keine Bildgebung bei unkomplizierten Kopfschmerzen
Wenn keine Risikofaktoren für strukturelle Erkrankungen bestehen, ist unwahrscheinlich, dass die Bildgebung die Behandlung oder deren Ergebnis beeinflusst. Risikopatienten, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern, werden durch klinische Tests identifiziert, die vielfach validiert sind. Darin stimmen viele Studien und Leitlinien überein. Ausserdem führen Zufallsbefunde zu weiteren medizinischen Prozeduren und Kosten, die das Wohlbefinden des Patienten nicht fördern.
2. Keine Bildgebung auf Lungenembolie, wenn die prä-Test-Wahrscheinlichkeit nicht mittelgradig oder hoch ist
Tiefe Venenthrombosen und Lungenembolien sind zwar insgesamt häufig, jedoch selten bei normalem D-Dimer-Blutspiegel und ohne bestimmte Risikofaktoren. Die CT-Angiographie ist schnell, genau und überall verfügbar, doch bringt sie Patienten kaum Nutzen, wenn Klinik und Blutwerte die Diagnose schon unwahrscheinlich machen.
3. Keine präoperativen Röntgenaufnahmen des Brustkorbs bei ambulanten Patienten mit unauffälliger Vorgeschichte und Klinik
Präoperative Routineaufnahmen des Brustkorbs werden bei ambulanten Patienten nicht empfohlen, wenn es in der Anamnese und klinischen Untersuchung keine Anhaltspunkte dafür gibt. Nur 2 % dieser Bilder verändern die Behandlung. Röntgenaufnahmen sind vernünftig bei akuter kardiopulmonaler Erkrankung, und bei über 70-jährigen Patienten mit kardiopulmonalen Vorerkrankungen, falls in den letzten sechs Monaten kein Röntgenbild mehr erstellt wurde.
4. Keine Computertomographie (CT) bei Kindern mit Verdacht auf Blinddarmentzündung, wenn Sonographie möglich ist
Zwar ist die CT ist in dieser Fragestellung genau, doch leistet die Sonographie eines erfahrenen Untersuchers fast ebenso viel. Sie sollte bei Kindern zur Verminderung der Strahlenexposition das erste Mittel der Wahl sein. Die CT kann bei unklarem Ergebnis folgen. Dieses Vorgehen ist kostensparend, vermindert das Strahlenrisiko, und erzielt exzellente Genauigkeit mit 94 % Sensitivität und Spezifität.
5. Keine Verlaufsbildgebung bei klinisch irrelevanten Zysten der Adnexe
Einfache und eingeblutete Zysten sind bei Frauen im gebärfähigen Alter fast immer physiologisch. Bei postmenopausalen Frauen sind kleine, einfache Zysten ebenfalls häufig und klinisch ohne Belang. Ovarialkarzinome sind zwar typischerweise zystisch, entstehen aber nicht aus gutartigen Zysten. Nach einer Sonographie von guter Qualität, die eine klassische Corpus-luteum- oder einfache Zyste ergeben hat, sollte keine Verlaufskontrolle empfohlen werden. Bei postmenopausalen Frauen gilt das für einfache Zysten bis 1 cm.
Diese Punkte dienen nur der Information und sind nicht als Ersatz für die Beratung durch eine medizinsche Fachperson gedacht. Patienten, die spezielle Fragen zu einzelnen Punkten auf dieser Liste haben, sollten sich an ihren Arzt wenden.
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