In einer Entscheidung (BVerfG, 1 BvR 1184/04 vom 13.2.2006, Absatz-Nr. (1 – 68) hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Einführung der Gesundheitskarte im Februar verworfen. Erst wenn wirklich Anwendungen der eGK existieren und Echtdaten gespeichert werden, könnte nach Auffassung der Richter über die Beschwerde vor Fachgerichten geurteilt werden. Auch rechtlich gesehen steht der Gesundheitskarte damit bis auf weiteres nichts mehr im Wege.
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Wissenschaftler auf der Flucht
Aus aktuellem Anlass jetzt mal ein Beitrag, der sich nicht mit extraterrestrischen Angelegenheiten befasst, sondern ganz irdischen. Es sind ein paar Gedanken als Teil des Bloggewitter Flucht und Flüchtlinge. Mein bescheidener Beitrag zu diesem Thema sind ein paar Worte über Leute aus der wissenschaftlichen Community, die aus ihren Ländern fliehen mussten. Das ist jetzt aber kein Versuch, die Flüchtlinge in Gruppen auseinander zu dividieren. Weil der Blog sich halt mit (natur)wissenschaftlichen Themen befasst, will ich halt diese Perspektive im… weiter
[Neu] Linksammlung “Nachwuchs”
Der 2. Teil meiner Linksammlungen ist nun online. Alles rund ums Thema “Nachwuchs” – Weiblichkeit, Menstruation, Verhütung, Schwangerschaft, Geburt und Elternsein. Wie immer freue ich mich über Feedback und weitere Vorschläge!
Flächige Asbestverwendungen in Gebäuden – Nachlese zur dconex2016 #1
Die Verarbeitung und Verwendung von Asbest ist bei uns in Deutschland zwar schon seit 1993 verboten, Das Problem aber noch lange nicht „erledigt“. Ganz im Gegenteil. Darum spielte das Thema Asbest auch auf der diesjährigen dconex 2016 eine sehr zentrale Rolle. Dabei sind in jüngster Zeit besonders die sogenannten verdeckten asbesthaltigen Produkte wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber in den Fokus des Interesses gerückt. Hier wurde Asbest gerne in sehr geringen Mengen zugesetzt, um die Verarbeitungseigenschaften des Produktes zu verbessern. Heute finden sich daher die asbesthaltigen Stellen vielfach unter Tapeten oder sie sind, wie zum Beispiel unter Putz gelegte Leitungen, nur sehr punktuell vorhanden. Diese verdeckten Produkte stellen eine nicht unerhebliche Gefahr für jeden dar, der sie zufällig und /oder unsachgemäß bearbeitet. Dabei kann es zu nennenswerten Faserfreisetzungen kommen. Im Verdacht stehen dabei Gebäude, die auch nach dem absoluten Asbestverbot 1993 erbaut oder modernisiert/saniert wurden. Mindestens aber bis in das Jahr 1995. Flächige Asbestverwendungen in Gebäuden