App Verschreibung durch den Arzt: viele Fragen offen

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Gefährliche Herzrhythmusstörungen frühzeitig erkennen, dabei hilft ein AliveCor Heart Monitor kombiniert mit einer iphone App. Das von der FDA zugelassene Diagnosegerät ist seit Dezember 2012 im US-Markt erhältlich und kann von Ärzten zur häuslichen Herzrhythmus-Selbstkontrolle verschrieben werden.

Praktisches Vorgehen: Der Patient meldet sich beim Portal des Herstellers an, reicht dort die Verschreibung des Arztes ein und erhält das Gerät samt App zur Nutzung im häuslichen Umfeld.

Hat er Fragen zur Erfassung oder Auswertung der Daten – wird er an den Arzt verwiesen, der die Verschreibung ausgestellt hat. Noch völlig unklar ist, wie die vom Patienten bei der häuslichen Selbstkontrolle erfassten Daten zukünftig in die ärztlichen Behandlungspfade integriert werden:

  • Wo und wie hat der Arzt die aufgezeichneten Daten seines Patienten zu speichern? Wie sicher werden sie übertragen?
  • Wer wertet die Auszeichnungen aus und leitet daraus therapeutische Interventionen ab?
  • Wer honoriert die Auswertungen?
  • Was passiert, wenn Patienten sich veranlasst durch auffällige Messdaten  in einer Notfallsituation glauben und den Arzt kontaktieren, rundum die Uhr an sieben Tagen in der Woche?

In der Praxis werfen vom Arzt verordnete, mobile Lösungen zur Diagnostik, die von Patienten zuhause angewendet werden, viele Fragen auf. Warum sollen Geräte dieser Art verschrieben werden? Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräte kauft der Patient heute ohne Verschreibung auch unabhängig vom Arzt. Er geht nicht davon aus, dass der Arzt ihm das Gerät erklärt oder die Daten, die der aufzeichnet, zwingend auswerten muss. Lassen sich die Erfahrungen aus diesem Bereich auch auf die Kontrolle des Herzrhythmus übertragen?

Weiter zur Diskusssion über die Verordnung einer FDA-zugelassenen Diagnose-App AliveCor Heart Monitor auf MobiHealth

Der Hersteller des AliveCor Heart Monitor beabsichtigt, Geräteschulungen für die Patienten sowie die Auswertung der aufgezeichneten Daten als kostenpflichtigen Service anzubieten und eine Anlaufstelle für Patienten einzurichten, die bei Fragen der Anwender zu aufgezeichneten Daten kompetent Auskunft geben kann.

 

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