Werbung für Kindersaft “Rotbäckchen” mit Aussage “lernstark” wettbewerbswidrig

Die Rotbäckchen-Vertriebs GmbH darf für ihren Kindersaft nicht mehr mit der mit den Aussagen “lernstark” und “mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit” werben. Dies ist die Konsequenz aus der EU-Health-Claims-Verordnung (VO (EG) 1924/2006) zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Hintergrund dieses … Weiterlesen

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