Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse. Dies geht hervor aus zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom heutigen Tage. In den zu entscheidenden Fällen hatte die Krankenkasse jeweils aufgrund medizinischer Indikation … Weiterlesen
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