Mitte 2012 hatten wir hier berichtet, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Kassenärzte, die von einem Pharma-Unternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar machen können. Nunmehr … Weiterlesen
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