Keine Haftung für mangelhafte PIP-Brustimplantate für Ärzte und Kliniken

Seit Freitag können viele Ärzte die in der Vergangenheit Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (kurz PIP) eingesetzt haben wieder ruhiger schlafen. Grund hierfür lieferte das LG Karlsruhe, welches am 07.06.2013 zwei Urteile aus Februar ( LG … Weiterlesen

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