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DKG zum Konzept der Politik zu Anhaltszahlen: Konzept für Personalanhaltszahlen muss sich an der Realität messen lassen
In seiner Eröffnungsrede des Frühlingsempfanges der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärt der Präsident Thomas Reumann zu der von der Koalition und den Ländern geplanten Einführung von Anhaltszahlen für die Personalbesetzung in der Pflege: „Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus. Dies gilt insbesondere für starre Vorgaben im Nachtdienst. Der Personalbedarf ist nicht schematisch festlegbar. Er ist abhängig von den Erkrankungen der Patienten, dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssen solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen. Deshalb dürfen Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen belegt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsmärkte für Pflegekräfte leer gefegt sind. 6.000 bis 10.000 freie Stellen und eine nahezu deutschlandweite Vollbeschäftigung im Bereich der Pflege machen dies deutlich. Objektiv Unmögliches darf von den Krankenhäusern nicht verlangt werden, führt zu nicht tragbaren Haftungskonsequenzen und gefährdet am Ende die Versorgung der Patienten, wenn Klinikabteilungen oder Stationen geschlossen werden müssen. Die im Konzept angesprochen Ausnahmeregelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht. Absolut inakzeptabel ist, dass das Konzept der Politik für den Personalmehrbedarf dieser Anhaltszahlen keinerlei finanzielle Mittel vorsieht. Der Hinweis auf die heute schon eingesetzten Mittel lässt völlig außer Acht, dass der Pflegezuschlag und die Mittel aus dem Pflegeförderprogramm bereits in eingesetztem Personal gebunden sind. Der zusätzliche Personalbedarf muss eins zu eins mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden. Das Konzept wäre zudem nur widerspruchsfrei, wenn die Politik sicherstellt, dass die jährlichen Personalkostensteigerungen für den Personalbestand von 1,2 Millionen Beschäftigten über das Vergütungssystem eins zu eins ausfinanziert werden würde. Ansonsten bleibt der Rationalisierungsdruck auf den Personalkosten und damit auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert bestehen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Pflegeleistungen in den Krankenhäusern sind Bestandteil einer medizinisch pflegerischen Gesamtteamleistung. Es obliegt den Krankenhäusern in Abhängigkeit vom Versorgungsbedarf die Personalbesetzung festzulegen. Die Kliniken tun dies höchst verantwortungsbewusst. Das zeigt auch die Entwicklung der Zahl von Pflegekräften. Seit 2007 ist diese von 392.896 bis 2015 auf 426.838 gestiegen – ein Anstieg um neun Prozent. Auch wirken die Kliniken an Personalvorgaben in sensiblen Leistungsbereichen, wie sie heute schon bei der Knochenmarkstransplantation oder der Neonatologie durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgegeben sind, konstruktiv mit.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
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Bundesgesundheitsminister Gröhe beim Krankenhaustag
Am 16. November öffnet der 38. Deutsche Kran-kenhaustag im Rahmen der weltweit größten Medizinmesse MEDICA in Düs-seldorf seine Pforten. Als das Informations- und Diskussionsforum bietet der Krankenhaustag bis zum 19. November eine Plattform für alle im Kran-kenhaus tätigen Berufsgruppen, um hochspezialisierte Themenbereiche pra-xisnah zu beleuchten und interdisziplinär Zukunftsthemen zu debattieren. Neben spannenden medizinischen Themen sowie gesundheitspolitischen Diskussionen beschäftigt sich der Kongress mit vielen konkreten Herausforderungen des Krankenhaus-, Pflege- und ärztlichen Alltags. Der diesjährige Krankenhaustag steht ganz im Zeichen der Krankenhausre-form: In der Eröffnungsveranstaltung stellt sich Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe der Frage „Reform 2015 – Vom Patienten her gedacht“? Vertreter der Krankenhäuser und Krankenkassen werden die Reformthemen wie Qualität, Refinanzierung von Kostensteigerungen und Investitionsfinanzierung diskutieren. Ein wesentlicher Punkt wird auch die Verbesserung der Personalsituation in den Krankenhäusern insbesondere in der Pflege sein. Das Thema Pflege ist auch im Kongressprogramm des Krankenhaustages fest verankert. In den Veranstaltungen des Forums „Pflege im Krankenhaus“, u.a. unter dem Tagungsvorsitz von Franz Wagner, Vorstandsmitglied Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, geht es um die Stärkung der Selbstbestimmung von Patienten durch z.B. die Entwicklung eines Patienten-Informationszentrums. Weitere grundsätzliche Zukunftsfragen werden diskutiert: Wie kann Versorgungskontinuität in der Pflege gesichert werden? Wie wandelt sich die Versorgungslandschaft und was bedeutet das für die Pflege von Morgen? Die Informationsveranstaltung „Das G-DRG-System 2016“ unter dem Ta-gungsvorsitz von Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Kran-kenhausgesellschaft, beleuchtet die Fortentwicklung des Fallpauschalensys-tems von allen Seiten. Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), wird den G-DRG-Katalog für das Jahr 2016 vorstellen. Neben Beiträgen zur Entwicklung aus verschiedenen Blickwickeln wird sicherlich der Beitrag von Ferdinand Rau, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Gesundheit, zur Krankenhausfinanzierung 2016 für die Teilnehmer interessant. Unter dem Tagungsvorsitz von Wolfgang Pföhler beschäftigt sich die Veran-staltung Innovationsschub Telemedizin mit den grundsätzlichen Potentialen der Telemedizin. Gleichzeitig wird es aber auch sehr konkret: Irmtraut Gürkan, Kaufmännische Direktorin am Universitätsklinikum Heidelberg, wird praktische Anwendungsbeispiele für Telemedizin im Krankenhaus vorstellen. Für den Einsatz im eigenen Krankenhaus können sich die Teilnehmer über Infrastruktur-Anforderungen für die Anwendung von Telemedizin informieren. Ein weiterer Aspekt der facettenreichen Themenblöcke des Krankenhaustages ist das Thema IT im Krankenhaus. Unter dem Leitmotto „Unternehmenserfolg durch optimalen IT-Einsatz“ werden Experten diskutieren. Gleichzeitig werden konkrete Projekte vorgestellt, die maßgebliche Produkt- und Prozessinnovationen im Krankenhaus darstellen. Die Fachtagung zur Ambulanten Spezialärztlichen Versorgung (ASV) unter dem Tagungsvorsitz von Kongresspräsident Prof. Dr. Hans-Fred Weiser gibt einen ganzheitlichen Überblick: Neben der Analyse des Status quo und Per-spektiven der ASV geht es vor allem um rechtliche Fragen. Matthias Wall-häuser, Fachanwalt für Medizinrecht, gibt konkrete Hilfestellung zum Thema ASV-Zulassung. Die Veranstalterin, die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag (GDK), erwartet an den vier Kongresstagen über 1.800 Besucher aus Klinik und Gesundheitspolitik. Weitere Informationen sind dem Kongressprogramm des 38. Deutschen Krankenhaustages unter www.deutscher-krankenhaustag.de zu entnehmen. Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.)
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Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ) wehrt sich gegen die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen
Jedes Kind in Deutschland wird vor Eintritt in die Grundschule gründlich auf seine Schulfähigkeit und Schulbereitschaft untersucht. Dabei werden speziell Gesundheits- und Entwicklungsrisiken erfasst und ärztlich bewertet, die den Schulalltag beeinflussen könnten und insbesondere eine Beratung von Eltern und Schule erfordern. Bei Bedarf leitet der Arzt oder die Ärztin das Kind weiter an niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und Ärzte oder Fördereinrichtungen. Die Schuleingangsuntersuchungen führen Kinder- und Jugendärzte der Gesundheitsämter durch. Doch nun gibt es Pläne, die Schuleingangsuntersuchungen nur noch durch Assistenzpersonal durchführen zu lassen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte protestiert gegen dieses Vorhaben auf das Schärfste. Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, Sprecherin des Ausschusses „Kind, Schule und öffentlicher Gesundheitsdienst“ im BVKJ nennt die geplante Aushöhlung der Schuleingangsuntersuchungen einen Skandal: „Schuleingangsuntersuchungen sind wichtige Vorsorgeuntersuchungen mit dem Fokus Schule. Wie alle Vorsorgen müssen sie von erfahrenen Kinder- und Jugendärzten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes durchgeführt werden. Aus Spargründen damit nur Assistenzpersonal zu betrauen, ist fahrlässig und gefährlich. Assistenzpersonal kann Kinder wiegen oder messen und auch einige festgelegte Untersuchungsteile durchführen, auf keinen Fall aber den Gesundheits- und Entwicklungszustand von Kindern sozialpädiatrisch fachgerecht befunden und anschließend beurteilen, ob das Kind beispielsweise noch vor Schuleintritt Förderung oder auch bestimmte Maßnahmen in der Schule benötigt oder gesundheitliche Besonderheiten zu beachten sind. Die Beratung der Eltern und der aufnehmenden Schule in Kenntnis der Möglichkeiten vor Ort steht im Vordergrund. Wegen ihrer Gründlichkeit und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ist die Schuleingangsuntersuchung seit vielen Jahren eine Erfolgsgeschichte. Alle Kinder sollen zum Schulstart die gleichen Chancen bekommen. Wir sind uns sicher, dass kein Vater, keine Mutter in Deutschland zulassen wird, dass in Zukunft Assistenzpersonal diese – mit Blick auf die Schule, den „Arbeitsplatz von Kindern“ – so wichtige Untersuchung ihrer Kinder alleine durchführt∞ sowenig wie jemand auf die Idee käme, eine Kinder-Vorsorgeuntersuchung ohne Arzt haben zu wollen. Und dies nur, weil Länder und Kommunen sparen wollen.“ Pressemitteilung des Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVJ)
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