Warum ist der freie Zugang zu Forschungsergebnissen wichtig? Was muss gemacht werden um Open Access in einer gemeinnützigen Organisation einzuführen? Was sind die rechtlichen Risiken?
Patientenorganisationen sorgen sich nicht nur ums Wohlbefinden der Patienten, sondern sie wollen die Zukunft verbessern und fördern deshalb Forschungsprojekte.
Patientenorganisationen sind gemeinnützige Organisationen und bekommen Spenden. Im Vergleich zu gewinnorientierten Unternehmen soll die Gemeinschaft von den Aktivitäten profitieren.
Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen wird als Open Access bezeichnet. Alle Interessierten – Forscher aus armen und reichen Ländern, Privatgelehrte, Fachleute, Patienten – können die Resultate lesen und für ihre Arbeit verwenden. Die Wissenschaft baut auf geteiltem Wissen auf.
Es ist klar, dass die Gemeinnützigkeit der Forschung besser erreicht wird, wenn Forschungsergebnisse öffentlich frei verfügbar sind und die Forschungsgemeinschaft uneingeschränkt von den geförderten Projekten profitieren kann. Eine Organisation kann auf diese Weise die Forschung mit den gesammelten Spendengeldern insgesamt stärker unterstützen. Und so ihrem gemeinnützigen Zweck zur Förderung und Unterstützung der Forschung noch besser nachkommen.
Die Schweizerische MS-Gesellschaft hat sich aus diesem Grund entschlossen Open Access für geförderte Forschung einzuführen.
Wie geht es?
Eine Anleitung
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat die freie Verfügbarkeit von Forschungspublikationen 2008 eingeführt. Genau an diesem Modell können sich andere forschungsfördernde Organisationen orientieren: Die unterstützten Forscher selbst werden zum öffentlichen Zugang ihrer Publikationen verpflichtet. Als Urheber haben die Autoren das Copyright.
Für die Autoren gibt es zwei Möglichkeiten, entweder ist es eine Veröffentlichung in einer Open Access Zeitschrift (Gold Road), oder falls nicht, sollen die Autoren ihre Publikation, deren Urheber sie sind, zusätzlich ins Internet stellen (Green Road). Der Publikation ist so in jedem Fall für alle gratis abrufbar.
Da sich die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Universitäten zu Open Access bekannt hat und da die SNF-Bestimmungen es verlangen, unterhält jede Schweizer Universität ein Internet-Publikationsarchiv. Dort laden die Forscher ihre eigenen Artikel als PDF hoch.
Open Access kann bei jeder forschungsfördernden Organisation deshalb durch eine kleine Änderung in der Fördervereinbarung mit den unterstützten Forschern erreicht werden, beispielsweise mit folgendem Satz: «Analog zu den Bestimmungen des SNF, verpflichten sich die Gesuchsteller grundsätzlich, Publikationen, die aus der Förderung entstehen als Open Access (über Gold oder Green Road) zur Verfügung zu stellen und den Open-Access-Publikationslink der Förderungsgesellschaft mitzuteilen.»
Nach der Änderung der Vereinbarung ist die einzige Arbeit der Förderungsgesellschaft die Verwaltung der Links.
Ergänzende Links
- Open Access Seite des SNF mit allen notwendigen Informationen
- Der FAQ des SNF zu OA ist sehr informativ, z.B. Erklärung von Gold und Green Road.
- Das SNF Reglement Kapitel 4 regelt OA. Dies kann als Vorlage dienen.
- Rechtsgutachten zu Open Access für die Schweiz der Universität Zürich
- Beispiel des institutionellen Publikationsarchivs edoc der Universität Basel für Open Access. Jede Universität hat ein solches System.
- Eigene Blogartikel zum Thema:
Fazit
Open Access einzuführen ist für jede forschungsfördernde Gesellschaft leicht, ohne Risiko, mit geringem Aufwand möglich und von grossem Nutzen.