Aus dem Archiv der Landesärztekammer. Gefunden vom Kollegen Th. Schellhase: Der Vorgänger des Bundeärzteblattes:
1.4. 1924 zum 43 Deutschen Ärztetag: ”Mit Rücksicht auf die hohen Kosten, welche Vorbereitung und Durchführung einer solchen Veranstaltung verursachen…
….bitten wir die noch ganz und teilweise rückständigen Vereine dringend um endliche Einsendung der Mitgliederbeiträge, die sowohl für 1923 wie für 1924
1/2 Reichsmark pro Kopf und Vierteljahr
betragen……
und dass: “…. die Stimmenzahl……sich streng nach der Zahl der Mitgliedsbeiträge richtet”
Das waren noch Beiträge ! Nicht auszudenken wie viel Gewicht Bayern in der Bundesärztekammer hätte, gäbe es diese Regel noch. Tempi passati !