Gynäkologe muss Patientin wegen zu später Brustkrebs-Erkennung Schadenersatz leisten

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer Entscheidung vom 12.08.2013 entschieden, dass ein Gynäkologe schadensersatzpflichtig ist, wenn er bei einer Krebsvorsorgeuntersuchung nicht zu einem Mammographiescreening rät (Urteil vom 12.08.2013, Az.: 3 U 57/13). Die Patientin (66) war langjährig in der Praxis … Weiterlesen

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