Behinderung, Hilfsmittel, Ohnmacht — kein Weg

Mit der Behinderung des Kindes, damit können wir leben, Probleme bereiten uns  die abgelehnten Hilfen für die Bewältigung des Alltags  — ein Satz, den ich wieder unterschreiben will, den ich diese Woche wieder unterschreiben konnte.

Auf PPM-Online las ich über die Ablehnung eines schwenkbaren Autositzes. Das Landesozialgericht in Essen mag recht haben, es ist keine Leistung der Krankenkasse. Es ist in dem geschilderten Fall nicht mit einem therapeutischen Nutzen verbunden, dient also nicht der medizinischen Rehabilitation. Okay, dann dient der Autositz eventuell der Teilhabe am öffentlichen Leben. Könnte dies Hilfsmittel nicht beim Sozialamt beantragt werden? Wurde dies gemacht? Nach einem Satz im Urteil nicht.

Einige Eltern von behinderten Kindern empfehlen bei “solchen” Unklarheiten oder bei Ablehnung eines Hilfsmittels von der Krankenkasse, dieses bei den anderen möglichen Leistungsträgern wie Sozialamt zu beantragen. Ein Weg, der zeigt, wie wichtig es wäre, dass Leistungen im Behindertenrecht nicht über mehrere Kostenträger verteilt sein sollten oder diese zentral bei einer Stelle beantragt und genehmigt werden könnten / sollten.

Okay, es gibt die Reha-Servicestellen, die hierbei eine Funktion haben. Aber was mache ich als Betroffener, wenn mir ein Hilfsmittel von allen potentiellen Leistungsträgern abgelehnt wird? Kann ich beim Sozialgericht mit einem Verfahren gegen alle ablehnenden Behörden klagen? Was ist, wenn ich als Betroffener nicht einmal erfahre, die Klage gehört nicht an das Sozialgericht, sondern die eine Behörde muss ich beim Verwaltungsgericht verklagen? Es wirkt für mich zu kompliziert. Ohnmacht macht sich breit.

Was wären für mich vorstellbare Wege:

  • Ablehnungen der Kostenträger werden mit einem Textbaustein versendet, bei welchem Amt das Hilfsmittel / die Leistung noch beantragt werden könnte.
  • es gibt eine zentrale Stelle für Anträge der Rehabilitation, die berät, die Anträge für behinderte Menschen bearbeitet und die Genehmigungen abklärt und einholt von allen Kostenträgern.

Wichtig wäre, wenn es Streitereien unter den Behörden gibt über die Genehmigung, dass dies nicht zu lasten der Betroffenen geht.

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