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Wahnsinnswoche 2020:01
In dieser Woche 71 Patientenkontakte und 2 Terminausfälle. Bis Mitte März bin ich ausgebucht. Kurzfristige Folgetermine habe ich also nicht im Angebot.
Zeit für einen Jahresrückblick – hier Ihre gesammelten Gesundheitsdaten:
- 2019 haben mich insgesamt 738 Personen aufgesucht, davon 244 neue Kassen- und PrivatpatientInnen (33%). 389 KlientInnen benötigten (wiederholte) Kriseninterventionen und Notfallbehandlungen (53%).
- Nach EBM-Zeitprofil habe ich dafür 1.382 Stunden und 14 Minuten gearbeitet (dabei fehlen aber die Zeiten für Dokumentation und Beantwortung von Kassenanfragen, weil die nicht mit einer Prüfzeit hinterlegt sind).
- Formal biete ich drei offene Sprechstunden pro Woche an. Faktisch sind es etwa acht (je nach Andrang) und ich komme auf eine Wochenarbeitszeit von rund 35 Stunden allein im GKV-Bereich.
- 2019 habe ich 2.551 feste Termine vergeben, zu denen rund ein Drittel (731) nicht erschienen ist. In den Notfallsprechstunden kamen 1.792 Kontakte ohne Termin zusammen.
- Zusätzlich habe ich rund 230 Gutachten (meist in Betreuungsverfahren) abgeschlossen. Das sind noch einmal etwa 500 Stunden .
- Zwei Drittel meiner Einnahmen habe ich im GKV-Bereich erzielt, ein Viertel mit Gutachten, den Rest mit Privatbehandlungen.
Diagnoseverteilung (nach ICD10, Mehrfachnennungen):
- F0: 18 (2%)
- F1: 85 (12%)
- F2: 217 (29%)
- F3: 543 (74%)
- F4: 482 (65%)
- F5: 196 (27%)
- F6: 116 (16%)
- F7: 21 (3%)
- F8: 2 (0%)
- F9: 48 (7%)
Ärzte und Abgeordnete – ein Einkommensvergleich (pdf; mit freundlicher Genehmigung des Autors – via aend)
Money Quote:
Der Bundestag hat jetzt sehr viel mehr Mitglieder als früher.
Im 2002 gewählten 15. Bundestag saßen 603 Mitglieder. Der 2017 gewählte 19. Bundestag zählte 709 Abgeordnete, eine Steigerung von 15%.
Wenn bei den Abgeordneten die gleichen Regeln wie bei den Ärzten gelten würden, würden die Diäten dadurch dramatisch niedriger ausfallen. Denn selbst wenn die „Gesamtvergütung“ steigen würde, wäre sie durch eine größere Zahl von Köpfen zu teilen. Würden die Abgeordneten wie Ärzte behandelt, erhielten sie eine Gesamtvergütung von 603 x 10.083= 6.080.049 Euro.
Diese Summe wäre durch die höhere Kopfzahl zu teilen. Die Diäten würden dann statt der 10.083 Euro nur 8.575,52 Euro betragen. Damit wären die Abgeordneten aber immer noch besser bedient als die Ärzte. Denn sie hätten seit 2002 zumindest eine „Gehaltserhöhung“ erhalten.
Auch Ihre Gesundheitsdaten werden gesammelt und ausgewertet. Datenschutzbedenken werden oft mit dem Argument vom Tisch gewischt, dass die Daten ja “pseudonymisiert” oder gar “anonymisiert” würden, und somit der Einzelne im Datenpool nicht mehr aufzufinden sei. Diese Annahme ist leider falsch.
Passend dazu: in einem parteiinternen Eckpunktepapier steht (via aend; paywall), dass CDU-Abgeordnete gerne der Industrie ein größeres Stück vom Datenkuchen geben würden.
Große Fortschritte erhofften sich Experten derzeit von dem durch das Digitale-Versorgungsgesetz (DVG) von Jens Spahn geschaffenen Forschungsdatenzentrum. Allerdings werde die Industrie dort bislang nicht als antragsberechtigter Akteur aufgeführt. Dies müsse im Rahmen des DVG II dringend korrigiert werden. Die Erhebung und Verarbeitung “von der Basisdokumentation bis zu weitergehenden Daten” müsse bei den “Leistungserbringern” verpflichtend verankert werden. Dazu müsse dringend eine nationale Initiative zur “länderübergreifenden Harmonisierung des Datenschutzrechts” geben.
Mal sehen wie lange die Datenspenden der Patienten noch freiwillig bleiben.
Die Industrie sieht im DVG eine großartige Chance (bullshit bingo vom Feinsten; derzeit noch mit Fragezeichen, demnächst wahrscheinlich mit Ausrufezeichen).
Soulfood: Zeitkratzer: Klingklang