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Elektronische Gesundheitskarte geht Online
Die Einführung von Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) machte vergangene Woche mit Beginn der Pilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) einen entscheidenden Schritt nach vorne. Unter der Leitung von Strategy&, der Strategieberatung von PwC, nahm das Konsortium bestehend aus den eHealth-Unternehmen CompuGroup Medical Deutschland AG und KoCo Connector AG am 14. November 2016 die dafür nötige Telematikinfrastruktur offiziell in Betrieb, am 18. November 2016 folgte der erste Roll-Out: Zunächst werden 23 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die neuen Anwendungen zur automatischen Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf ihre Praxistauglichkeit testen. Im ersten Schritt ermöglicht der Testbetrieb den automatischen Datenabgleich über die Gesundheitskarte. Leistungserbringer können damit beispielweise online bei der Krankenkasse prüfen, ob die Gesundheitskarte des Patienten gültig ist und Änderungen bei den Kontaktdaten des Karteninhabers werden automatisch aktualisiert. Auf Basis dieser Infrastruktur sollen zukünftig auch Arztbriefe, Patientenakten und Informationen zur Arzneimittelsicherheit elektronisch übermittelt werden. Strategy& hat im Rahmen des Auftrags der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) das Projekt-, Stakeholder- und Vertragsmanagement zur Vernetzung der Leistungserbringer übernommen. Nach erfolgreichem Test sollen im nächsten Schritt rund 500 Praxen digital vernetzt werden, bevor dann der bundesweite Betrieb startet. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der eHealth-Strategie getan, deren Primärziel die Erhöhung der Versorgungsqualität durch den sinnvollen Einsatz von eHealth ist. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf, um die Potentiale der Digitalisierung in vollem Umfang für das Gesundheitswesen nutzen zu können. Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“, ebenso erarbeitet durch Strategy& unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Dr. Wolfgang Greiner, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, wurde erst vor wenigen Tagen durch Bundesminister Hermann Gröhe der Öffentlichkeit vorgestellt und entwirft ein Maßnahmenprogramm, um auf die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens wirkungsvoll und zukunftssicher reagieren zu können. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, der Telematikinfrastruktur sowie darauf aufbauender eHealth-Anwendungen bildet einen zentralen Baustein dieser eHealth-Strategie. „Der Aufbau der Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte ist eines der größten Digitalisierungsprojekte in Europa, nicht zuletzt wegen der höchsten Sicherheitsstandards, die hier umgesetzt werden. Weltweit existieren im Gesundheitswesen noch keine vergleichbaren Strukturen, um die Sicherheit der Patientendaten in diesem Maße zu gewährleisten“, so Dr. Rainer Bernnat, Managing Director und IT-Experte bei Strategy&. „Es müssen auch die rechtlichen Bedingungen in Sachen Datenschutz, IT-Sicherheit aber auch Haftungsfragen neu aufgerollt werden und die Endanwender in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wie wir kürzlich in der eHealth-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zu diesem Thema dargelegt haben. Nur wenn die technischen Voraussetzungen mit den rechtlichen, akteursspezifischen und regulatorischen Maßnahmen Hand in Hand gehen, können eHealth- und Big Data-Anwendungen für alle Beteiligten gewinnbringend eingeführt werden“, so Bernnat weiter. Dr. Nicolai Bieber, Director bei PwC und verantwortlicher Gesamtprojektleiter des Konsortiums, fügt hinzu: „Nachdem Bundesminister Hermann Gröhe das Thema zur Chefsache erklärte und persönlich die Moderation der Beteiligten übernommen hatte, nahm das Projekt spürbar an Fahrt auf. Am Ende hat sich das Team aus Strategieberatung, etabliertem Software-Haus und Start-up als wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Projekts bewiesen.“ Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“ ist verfügbar unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/big-data-anwendungen.html. Pressemitteilung der PwC Strategy& (Germany) GmbH
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Immer mehr Inhaber schließen zu: Nur noch 19.880 Apotheken in Deutschland
Zur Jahreshälfte 2017 erreicht die Apothekenzahl in Deutschland den niedrigsten Stand seit 1988. Mit 19.880 Apotheken gibt es derzeit im Bundesgebiet so wenige Apotheken wie zuletzt ein Jahr vor dem Mauerfall. Damals waren es in den beiden deutschen Staaten zusammen 19.781 Apotheken. Seit Jahresende 2016 hat sich die Apothekenzahl von 20.023 um 143 reduziert. Das ergeben Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Auffällig ist der Verlust an selbständigen Apothekeninhabern, deren Zahl in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 209 sank. Dass es weniger Haupt- bzw. Einzelapotheken gibt, wird nur zum Teil dadurch aufgefangen, dass die Zahl der Filialen wächst: 66 Filialbetriebe sind im ersten Halbjahr dazu gekommen. In Deutschland gilt das Fremd- und Mehrbesitzverbot, das es Apothekern erlaubt, neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialen in enger räumlicher Nähe zu betreiben, für die sie die volle fachliche und wirtschaftliche Verantwortung tragen. „Immer mehr Apothekeninhaber geben auf. Es tut weh, wenn selbständige Apotheker entweder wirtschaftlich dazu gezwungen sind oder einfach keine pharmazeutische Perspektive mehr sehen“, sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Dieser Verlust an selbständigen Apothekern schmerzt deshalb besonders, weil Freiberuflichkeit und Gemeinwohlpflicht untrennbar miteinander verbunden sind. Jeder Inhaber trägt die volle Verantwortung und gibt der Apotheke ein Gesicht.“ Wo früher noch mehr als 20.000 Inhaber gewirkt hätten, seien heute weniger als 15.400 Selbständige übrig. Schmidt weiter: „Zum Glück haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Ein Preiswettbewerb mit ausländischen Versandhändlern bei rezeptpflichtigen Medikamenten wird allerdings den Abwärtstrend beschleunigen. Versandhändler müssen sich ja seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Oktober 2016 nicht mehr an die einheitlichen Preise halten, die für Präsenzapotheken bei verordneten Medikamenten gelten. Deshalb brauchen wir direkt nach der Bundestagswahl ein Gesetz, das wieder einheitliche Preise bei verschreibungspflichtigen Medikamenten herstellt. Möglich wird das nur über ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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hkk veröffentlicht Jahresabschluss 2014
Die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) meldet in ihrem heute veröffentlichen Geschäftsbericht für das Jahr 2014 einen Überschuss von 5,3 Millionen Euro. Zusätzlich zahlte die hkk insgesamt 25,6 Millionen Euro hkk-Dividende an ihre Mitglieder aus. Der Bericht steht unter www.hkk.de/geschaeftsbericht zum Download bereit. Jahresergebnis und Mitgliederentwicklung 2014 Die Einnahmen der hkk im Jahr 2014 betrugen 899,0 Millionen Euro – ein Plus von 5,5 Prozent je Versicherten im Vergleich zum Vorjahr. Die Gesamtausgaben je Versicherten stiegen um 7,0 Prozent auf insgesamt 893,7 Millionen Euro. Für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten gab die hkk insgesamt 822,0 Millionen Euro aus – je Versicherten ein Anstieg um 6,9 Prozent auf 2.236,70 Euro. 2014 verzeichnete die hkk im Jahresdurchschnitt ein moderates Wachstum um 5.292 Personen auf 269.604 Mitglieder. Einschließlich der Familienversicherten waren im Durchschnitt 367.510 Menschen hkk-versichert – 4.589 mehr als im Vorjahr. Mit einem Altersdurchschnitt von 40,7 Jahren sind die hkk-Versicherten deutlich jünger als der Branchendurchschnitt von 44,6 Jahren. Arzneimittelausgaben um 13 Prozent gestiegen Besonders markant waren die Ausgabensteigerungen je Versicherten mit 13,1 Prozent bei den Arzneimitteln und mit 6,7 Prozent bei der Krankenhausbehandlung. Die hohe Steigerung bei den Arzneimittelkosten wurde durch sehr teure Innovationen – zum Beispiel für die Therapie der Hepatitis C – verursacht. Dazu kommen hohe Ausgaben für sehr seltene Erkrankungen, die für einzelne Versicherte bis zu eine Million Euro ausmachen. Die Krankenhauskosten stiegen aufgrund von immer mehr und immer teureren Behandlungen und infolge von Stützungszahlungen wie den Versorgungszuschlag, die der Gesetzgeber den Krankenkassen auferlegt hat. Niedrige Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten der hkk liegen seit Jahren weit unter dem Branchendurchschnitt. Um die Effizienz weiter zu verbessern, hat die hkk erhebliche Mittel in die Umstellung auf ein zukunftssicheres IT-System zur Mitgliederbetreuung investiert. Daher stiegen die Verwaltungskosten 2014 zwar auf 115,91 Euro je Versicherten (2013: 106,94 Euro), liegen jedoch noch immer um 25,89 Euro unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen. Damit gab die hkk 2014 rund 9,5 Millionen Euro weniger für Verwaltungskosten aus als eine durchschnittliche Kasse in vergleichbarer Größenordnung. Künftig ist mit einem Sinken dieser Kosten zu rechnen. Bis zu 247 Euro sparen: günstigste deutschlandweit wählbare Krankenkasse Mit ihrem Beitragssatz von 15,0 % (incl. Zusatzbeitrag 0,4 %) ist die hkk seit 1. Januar 2015 die günstigste bundesweit wählbare Krankenkasse, in acht Bundesländern – darunter Niedersachsen und Bremen – sogar die günstigste Krankenkasse überhaupt. Im Vergleich zum Kassen-Durchschnitt sparen hkk-Mitglieder bis zu 247 Euro pro Jahr, abhängig von der Höhe des Gehalts. Schon in der Zeit von 2009 bis 2014 zahlte die hkk den Mitgliedern insgesamt 440 Euro an Beiträgen zurück. Diese hkk-Dividende machte in Summe mehr als 100 Millionen Euro aus. Deutlich ausgebaute Leistungen Durch die Einführung des „hkk-mehr-für-mich-Guthabens“ Anfang 2014 wurden jedem Versicherten 300 Euro für Extraleistungen zur Verfügung gestellt, darunter die osteopathische Behandlung, Naturarzneimittel sowie zusätzliche Vorsorgeangebote. Seit dem 1. Januar 2015 entfällt die Obergrenze von 300 Euro, so dass jeder hkk-Versicherte heute Zusatzleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen kann. Darüber hinaus wurde das Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten ausgebaut. Mitglieder-Rekordwachstum Der günstige Zusatzbeitrag und der Ausbau der Extraleistungen zum Jahreswechsel haben die Wahrnehmung der hkk am Markt stark erhöht. Das hat zu einem für das Unternehmen historischen Versichertenwachstum geführt: So sind bis 1. Juni 2015 mehr als 36.000 Versicherte, davon rund 28.000 beitragzahlende Mitglieder, neu zur hkk gewechselt – ein Plus von über zehn Prozent. Aktuell betreut die hkk somit 403.000 Versicherte und 299.000 Mitglieder. Auch 2016 günstiger Aufgrund ihrer stabilen Finanzgrundlagen garantiert die hkk, den aktuellen Beitragssatz bis mindestens zum Jahreswechsel beizubehalten. Darüber hinaus plant sie, ihren heutigen Beitragsvorteil im Vergleich zum Kassendurchschnitt auch 2016 zu halten oder sogar auszubauen. Über die genaue Höhe des Beitragssatzes für das Jahr 2016 wird der hkk-Verwaltungsrat im Dezember entscheiden. Forderungen an die Politik Die hkk begrüßt die Ansätze der Gesundheitspolitik, die Prävention zu stärken, Qualität in der Krankenhausversorgung zu fördern und eine funktionsfähige Telematik-Struktur aufzubauen. Zu kritisieren sei jedoch, so Vorstand Michael Lempe, dass die notwendigen Strukturreformen an Entschiedenheit zu wünschen übrig lassen. So führten die geplanten Reformen zu hohen Mehrkosten, welche die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen hätten. Dem stünde aber meist kein erlebbarer zusätzlicher Nutzen für die Patienten gegenüber. Dies gelte sowohl für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz als auch die geplante Krankenhaus-Reform, das Präventionsgesetz und das E-Health-Gesetz. Insbesondere bei der anstehenden Krankenhaus-Reform hielten viele Bundesländer an nicht notwendigen und unwirtschaftlichen Strukturen fest, ohne bereit zu sein, den Krankenhäusern die notwendigen Investitionsmittel bereitzustellen. Diese Lasten würden somit auch künftig auf die Mitglieder der Krankenkassen abgewälzt. Beim E-Health-Gesetz habe der Gesetzgeber zwar verbindliche Zeitschienen vorgesehen, aber die erfolgskritischen Entscheidungsstrukturen nur unzureichend verbessert. Zudem werden teure und unsichere Parallelnetze, wie sie derzeit von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vorangetrieben werden, nicht verhindert. Die angekündigten Verbesserungen der medizinischen Versorgung, die erhofften Einsparungen bei den Verwaltungskosten und höchste Datensicherheit kann jedoch nur ein einheitliches Hochsicherheitsnetz gewährleisten. Auch das geplante Präventionsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück, da es lediglich zusätzliche Aufgaben für die Krankenkassen vorsieht. Eine gesamtgesellschaftliche Präventionsstrategie, die zum Beispiel auch Bildung, Ernährung und die Arbeitswelt umfasst, fehlt weiterhin. Pressemitteilung der hkk Krankenkasse
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