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Uwe Klemens zu neuem vdek-Verbandsvorsitzenden gewählt
Uwe Klemens ist neuer Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die vdek-Mitgliederversammlung wählte den 61-jährigen, ehrenamtlich tätigen Versichertenvertreter einstimmig am Freitag in Berlin. Um Kontinuität an der Verbandsspitze sicherzustellen, hat Christian Zahn die Position des Vorsitzenden freigemacht und wird bis zum Ende der Sozialwahlperiode als stellvertretender Verbandsvorsitzender fungieren. Der gebürtige Rheinland-Pfälzer Klemens ist bereits seit Dezember 2014 stellvertretender Verbandsvorsitzender des vdek und seit März 2016 Nachfolger von Christian Zahn als alternierender Verwaltungsratsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Pressemitteilung des vdek
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Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ veröffentlicht
Zur heutigen Veröffentlichung der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebenen Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Digitalisierung wird die weitere Entwicklung unseres Gesundheitswesens in entscheidender Weise prägen und ist ein besonders wichtiger Antrieb für den medizinischen Fortschritt. Mir geht es darum, dass Patientinnen und Patienten digitale Anwendungen besser, sicherer und schneller als bisher nutzen können. Deshalb machen wir mit dem E-Health-Gesetz Tempo bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Mit dem Medikationsplan und einem elektronischen Notfalldatensatz führen wir erste nutzenbringende Anwendungen für die Patienten ein. Zukünftig wollen wir auch Gesundheits-Apps und Big-Data-Anwendungen besser für die Gesundheitsversorgung nutzen. Gleichzeitig muss der Schutz der höchstpersönlichen Gesundheitsdaten stets gewährleistet sein.“ Die Studie „Weiterentwicklung der E-Health-Strategie“ umfasst eine Bestandsaufnahme zu der Frage, wie die immer stärkere Digitalisierung für neue Versorgungsstrukturen und -abläufe im Gesundheitswesen genutzt werden kann. Dabei wurden Chancen, Herausforderungen und Risiken einzelner technologischer Entwicklungen unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen systematisch und umfassend aufgearbeitet. In die Bestandsaufnahme flossen sowohl nationale als auch internationale Betrachtungen ein. Auf das Themenfeld „Big-Data“ wurde ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Wichtige Ergebnisse der Studie: Die Studie empfiehlt, künftig noch gezielter die Versorgungsqualität beim Einsatz von E-Health und Big Data im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt zu stellen und dabei alle wesentlichen Akteure im Gesundheitswesen einzubinden Um neue nutzenbringende Technologien verstärkt einzusetzen, wird vorgeschlagen, die Handlungsspielräume der einzelnen Akteure sowie bestehende Gesetze und Regelungen zu überprüfen Für den Einsatz von digitalen Technologien sollte die gesellschaftliche Akzeptanz erhöht werden. Dazu soll die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten bei der Bevölkerung und insbesondere beim Fachpersonal des Gesundheitswesens beitragen. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Studie sollen dazu beitragen, um Lösungen zu entwickeln, wie gewonnene Erkenntnisse schneller in die ambulante und stationäre medizinische Versorgung eingebracht werden können. Dabei sollen insbesondere auch Ansätze gefunden werden, wie Informationen aus der Versorgung noch besser mit den Forschungseinrichtungen rückgekoppelt werden können, um dort eine noch bessere und effizientere Forschung zu ermöglichen. Die Expertise ergänzt die bereits vorliegende Studie zu den „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ und liefert damit einen weiteren Baustein für die Weiterentwicklung einer Strategie für eine bestmögliche Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien für das Gesundheitswesen. Da die Anwendung neuer Technologien auch Auswirkungen auf das individuelle Verhalten der Patienten und Patientinnen wie auch auf das Arzt-Patienten-Verhältnis hat, wird das BMG in Kürze eine Forschungsförderung im Bereich Ethik und Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschreiben, dessen Ergebnisse ebenfalls in die Weiterentwicklung der E-Health-Strategie einfließen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Ärzte wollen rechtssicher dokumentieren
Der Praxissoftwarehersteller INDAMED verzeichnet bei den Anfragen der MEDICAL OFFICE-Anwender ein „zunehmend wachsendes Interesse an der rechtssicheren Dokumentation in der Software“. INDAMED führt dies darauf zurück, dass nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes ein erhöhter Bedarf an Sicherheit bei den Ärzten besteht. Ein möglicher Rechtsstreit mit Patienten kann für Ärzte unangenehm, langwierig und auch teuer werden. Oftmals steht der Vorwurf eines Behandlungsfehlers im Raum. Das Patientenrechtegesetz hat die Position der Patienten gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen weiter gestärkt. Die Wahl der richtigen Arztpraxissoftware stellt laut INDAMED dabei eine Schlüsselposition dar, damit Ärzte eine lückenlose und protokolierte Änderungshistorie vorhalten können. Erkennbar ist in der Datensatzprotokollierung auch die Person, welche den Eintrag oder die Eintragsänderung durchgeführt hat. Damit dies eindeutig nachvollziehbar ist, erhält jeder Anwender innerhalb der Praxis ein geheimes Anmeldepasswort mit einem Identifikationskürzel. Die Anmeldung kann manuell oder per RIFD-Reader (z. B. Armband oder Chip) erfolgen. Eine Kontrollabfrage durch den Praxisinhaber über vorgenommene Datenänderungen ist hierbei in MEDICAL OFFICE direkt möglich. Die durch das System erstellte Archivdatenbank ist nicht veränderbar und erfüllt somit die hohen Anforderungen des Patientenrechtegesetzes. Das spart Zeit, Ärger und Kosten. Seit dem 26. Februar 2013 haben Patienten das Recht, Einsicht in ihre Patientenakte zu nehmen. Bei Streitigkeiten oder Unklarheiten suchen sie in vielen Fällen nicht das klärende Gespräch mit dem Arzt, sondern informieren direkt die Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Verbraucherzentralen oder Selbsthilfeorganisationen, die im Zweifelsfall Dokumente einfordern können. Dann ist es wichtig, eine lückenlose und protokollierte Änderungshistorie vorlegen zu können. Pressemitteilung der INDAMED EDV-Entwicklung und -Vertrieb GmbH
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