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Versorgungsstärkungsgesetz: Wichtige Hürden beseitigt – Ausbau der Selektivverträge wird im Südwesten konsequent fortgesetzt
Mit dem heute im Bundestag verabschiedeten Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) gibt der Gesetzgeber trotz der Streichung des § 73c SGB V auch ein Zeichen dafür ab, dass er in der ambulanten Arztversorgung weiterhin zu den Direktverträgen zwischen Krankenkassen und der Arztseite (sogenannte Selektivverträgen) steht. Baden-Württemberg ist in diesem Feld mit den Hausarzt- und Facharztverträgen von AOK, Bosch BKK und Arztverbänden (MEDI und Hausärzteverband) bundesweit seit Jahren führend. Das Gesetz werten die Südwest-Partner jetzt als sichere, belastbare Basis für die weitere Ausweitung solcher Verträge. „Wir hatten zwar an den Gesetzgeber weitere, berechtigte Wünsche, können aber jetzt feststellen, dass im Gesetz die zwingend notwendigen Änderungen im Vergleich zu den Entwurfsfassungen enthalten sind. Die AOK Baden-Württemberg geht mit den Arztpartnern im Land den erfolgreichen Weg konsequent weiter und wird die Direktverträge auf weitere Bereiche ausdehnen“, so der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Hermann, am Donnerstag (11.06.2015) in Stuttgart. Positiv sehen die Partner im Südwesten auch die weiterhin verantwortliche Rolle der Krankenkassen bei solchen Selektivverträgen. Laut Hermann verbleibt der sogenannte Sicherstellungsauftrag bei den Kassen. Dr. Berthold Dietsche, Chef des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, bekräftigt: „Die in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte ambulante Selektivversorgung beweist, dass eine Alternative zur KV-Versorgung dauerhaft möglich und von allen Beteiligten erwünscht ist.“ Eine weitere Regelung des Gesetzes betrifft die notwendige Bereinigung der Gesamtvergütung für Selektivverträge. Diese war in der Vergangenheit ein fortwährendes Ärgernis, weil das komplexe Verfahren unpraktikabel oder anfällig für Missbrauch war. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll jetzt ausgeschlossen sein, dass Ärzte, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, bei der Honorarbereinigung benachteiligt werden. Das sei ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, so die Vertragspartner. Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, fordert jetzt konsequentes Handeln: „Bei der Umsetzung des Gesetzes durch den Bewertungsausschuss und die Kassenärztlichen Vereinigungen muss sichergestellt werden, dass kein Arzt oder Psychotherapeut, der an einem Selektivvertrag teilnimmt, durch die Bereinigung finanziell benachteiligt wird.“ Aktuell nehmen rund 1,4 Millionen Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der Bosch-BKK am Hausarztvertrag und mehr als 400.000 Versicherte beider Kassen am Facharztprogramm teil. Im zweiten Halbjahr soll mit dem Urologie-Vertrag bereits der fünfte Facharztvertrag starten. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Ich stelle mich vor
Ich bekomme immer mal wieder Anfragen bezüglich meines beruflichen Werdegangs, meines Privatlebens und Hobbys. Lange habe ich gezögert, doch heute möchte ich dies ein für alle Mal klären. Hiermit stelle ich mich nun offiziell vor.
Alter: Bald 28 Jahre
Wohnort: Mittelgroße Stadt westlich des Rheins, kleine Wohnung
Werdegang: abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
Beruf: Assistenzarzt in der Knochen-Chirurgie in einem […]
Artikel von: Monsterdoc
BARMER GEK stellt 89 Auszubildende ein
Auch in diesem Jahr gibt die BARMER GEK vielen Nachwuchskräften eine berufliche Perspektive. Am 1. August beginnen insgesamt 89 Berufsanfängerinnen und -anfänger eine Ausbildung bei der Krankenkasse, die rund 8,6 Millionen Menschen versichert. 76 von ihnen werden zu Sozialversicherungsfachangestellten und vier zu Fachinformatikern ausgebildet. Neun Berufsanfänger streben die Laufbahn als Kaufleute im Gesundheitswesen an. Davon kombinieren sechs Azubis ihre Ausbildung mit einem Studium. „Das Gesundheitswesen befindet sich ständig im Wandel. Um den Ansprüchen und Anforderungen als moderner Dienstleister auch in Zukunft gerecht zu werden, brauchen wir neben innovativen Leistungsangeboten vor allem gut ausgebildete und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, so der Vorstandsvorsitzende der BARMER GEK, Dr. Christoph Straub. Deshalb setze die BARMER GEK auch auf die frischen Ideen ihrer Auszubildenden. Gleichzeitig werde das Unternehmen auch seiner sozialen Verantwortung gerecht. „Nachwuchskräfte erhalten bei der BARMER GEK eine erstklassige Ausbildung mit Zukunftsperspektive“, so Straub. In jedem Jahr macht die BARMER GEK ihren Azubis bei entsprechender Leistung am Ende der Ausbildung ein Übernahmeangebot. Allein in diesem Sommer erhielten 96 Prozent die Chance, im Unternehmen zu bleiben. Pressemitteilung der BARMER GEK
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