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Gemeinsame Verantwortung der G20-Partnerländer für die globale Gesundheit
Anlässlich des heutigen Beginns der deutschen G20-Präsidentschaft erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Ich freue mich, dass die globale Gesundheit nach der deutschen G7-Präsidentschaft nun auch zu einem Schwerpunkt der G20-Präsidentschaft unseres Landes wird. Mit dieser Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird die globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der internationalen Verantwortung unseres Landes. Im Gesundheitsbereich gehen wir weltweite Herausforderungen an: Dazu gehört die Verbesserung des globalen Gesundheitskrisenmanagements, die Stärkung von Gesundheitswesen in ärmeren Staaten und der gemeinsame Kampf gegen Antibiotikaresistenzen. Deutschland hat in den letzten Jahren beim Gesundheitskrisenmanagement und im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen im Rahmen der WHO, der EU und der G7 eine Vorreiterrolle eingenommen, die große internationale Anerkennung findet. Ich werde meine G20-Amtskolleginnen und -kollegen für den 19. und 20. Mai 2017 nach Berlin einladen. Mit diesem ersten Treffen der G20-Gesundheitsministerinnnen und -minister setzen wir ein deutliches Zeichen für unsere gemeinsame Verantwortung. Nur gemeinsam können wir die Welt besser auf künftige Gesundheitskrisen vorbereiten. Deshalb wollen wir bei dem Treffen in Berlin zusammen eine Simulationsübung durchführen, um wichtige Erkenntnisse für die Abstimmung im Krisenfall zu gewinnen und für den Ernstfall noch besser vorbereitet zu sein.“ Deutschland übernimmt heute am 1. Dezember 2016 für ein Jahr den Vorsitz der „G20“. Die G20 ist das zentrale Forum zur internationalen Zusammenarbeit der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer. Zu den G20 gehören die Länder Argentinien, Australien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Russland, Saudi Arabien, Südafrika, Südkorea, Türkei, die USA sowie die EU. Das Bundesgesundheitsministerium begleitet die G20-Präsidentschaft mit einer Informationsseite unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/G20-Gesundheit Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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DKG zu den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes: Kassen liegen falsch
Zu den Behauptungen des GKV-Spitzenverbandes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Aussage des GKV-Spitzenverbandes, die Krankenhäuser würden im kommenden Jahr 700 Millionen Euro mehr bekommen als die Kostensteigerungen ausmachen, ist falsch. Die Kosten im nächsten Jahr sind von seit Jahren anhaltenden Personalkostensteigerungen geprägt, deren Dynamik weder von der Grundlohnrate noch von dem Orientierungswert – beides vergangenheitsbezogene Werte – erfasst wird. Der GKV-Spitzenverband will offensichtlich den Krankenhäusern für das nächste Jahr eine Preiszuwachsbegrenzung von 1,54 Prozent zumuten und damit weiter an der Rationalisierungsschraube zu Lasten des Personals drehen. Mit dieser Größenordnung können keinesfalls die Tarifabschlüsse und die Personalkostensteigerung der Krankenhäuser im nächsten Jahr aufgefangen werden. Falsch ist zudem, aus der Differenz zwischen der Grundlohnrate und dem Orientierungswert einen ?Überzahlungsbetrag? abzuleiten. Der Orientierungswert befindet sich nach wie vor in einer methodischen Findungsphase. Das machen die gesetzlichen Nachkorrekturen im Rahmen der Krankenhausreform, die noch längst nicht vom statistischen Bundesamt umgesetzt sind, deutlich. Willkürlich gegriffen ist auch die Behauptung, die Krankenhausleistungen würden wieder zu Rekordausgaben bei den Krankenkassen führen. Fakt ist, im laufenden Jahr steigen die Krankenhausausgaben mit 2,4 Prozent unterdurchschnittlich. Fakt ist zudem, dass alle Schätzungen der Kassen für die Krankenhausausgaben immer bewusst zu hoch angesetzt werden. Tatsache ist dagegen, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen überdurchschnittlich steigen, um die Pensionslasten der Kassenmitarbeiter zu bedienen. Unredlich ist vor diesem Hintergrund, den Mitarbeiten der Krankenhäuser nicht einmal die jährliche Gehaltsanpassung zugestehen zu wollen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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Versorgungsstärkungsgesetz – Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU) deutet Umdenken beim Versorgungsstärkungsgesetz an.
Ausdrücklich begrüßt hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin die Aussagen von Karin Maag, Bundestagsabgeordnete der CDU. In einem Video-Interview für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg erklärte die Politikerin, sie werde beim Thema Aufkauf von Praxen eine statistische Obergrenze von 200 Prozent ins Spiel bringen. Das wäre eine deutliche Veränderung zur bisherigen Grenze von 110 Prozent, die sich derzeit im Regierungsentwurf eines Versorgungsstärkungsgesetzes befindet. Dort ist vorgesehen, dass Praxen in sogenannten „überversorgten Gebieten“ von den KVen aufgekauft werden sollen. Die KBV befürchtet durch einen solchen Schritt eine erhebliche Ausdünnung der ambulanten Betreuung der Patienten vor Ort – und somit im Gegensatz zum Titel des Gesetzes eine Verschlechterung der Versorgung. „Ich werte das als Signal, dass die Politik offensichtlich die konstruktive Kritik der Ärzteschaft ernst nimmt und Regelungen, die die ambulante Versorgung erheblich gefährden könnten, einer kritischen Überprüfung unterwirft. Wenn die Stärkung der ärztlichen und psychotherapeutischen Freiberuflichkeit nicht nur ein wohlfeiles Lippenbekenntnis der Politik ist, und das Versorgungsstärkungsgesetz seinem Namen gerecht werden will, muss der Gesetzentwurf verändert werden“, führte der KBV-Chef aus. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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