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Kirchen-Deal unter Dach und Fach
(HANNOVER/BERLIN) Rückwirkend zum 1. August 2009 übernimmt die Evangelisches Johannesstift Altenhilfe gGmbH 90% der Gesellschaftsanteile an der Caritas Seniorendienste Hannover gGmbH (CSH). Mit 10% bleibt der Caritasverband Hannover e.V. weiter Gesellschafter. Das haben die Vertreter der Caritas und des Evangelischen Johannesstifts beschlossen, wie in einer Pressemitteilung vom 06. August verlautet wird. Mit der Vereinbarung […]
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Ergebnisse der Erprobungsstudien liegen vor
Zur weiteren Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen wird in dieser Legislaturperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Als wichtige Vorarbeit dafür wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. Die Studien wurden heute dem Begleitgremium übergeben. Dazu sagt Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit: „Die Studien geben wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesarbeiten. Damit die Verbesserungen in der Pflege schnell bei den Pflegebedürftigen ankommen, machen wir weiter Tempo. Wichtig ist, dass die Selbstverwaltung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zügig vorbereitet. Deshalb erteilen wir dem GKV-Spitzenverband schon jetzt den Auftrag, mit den Vorarbeiten an der neuen Begutachtungsrichtlinie zu beginnen. Eine entsprechende Formulierungshilfe soll morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Ziel ist und bleibt, den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 einzuführen und umzusetzen.“ Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Mit dem Abschluss der beiden Studien und deren ausführlicher Beratung in dem Begleitgremium, sind die fachlichen Vorarbeiten abgeschlossen und der Gesetzentwurf kann jetzt zügig kommen. Auf Basis des angekündigten Kabinettsbeschlusses gehen dann die konkreten Arbeiten an der praktischen Umsetzung des politischen Vorhabens in die nächste Runde.“ Mit der „Praktikabilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments (NBA) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI“ sollten mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden, damit gegebenenfalls notwendige Änderungen und Anpassungen bereits vor der Einführung des neuen Begriffs vorgenommen werden können. Diese Studie wurde vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes in Essen unter Beteiligung der Hochschule für Gesundheit in Bochum durchgeführt. Die Stichprobe im Projekt umfasste insgesamt 2.000 pflegebedürftige Menschen in ganz Deutschland, bei denen eine Begutachtung nach dem neuen und dem derzeit gültigen Verfahren durchgeführt wurde. Alle Medizinischen Dienste der Krankenkassen in Deutschland beteiligten sich an dem Projekt. Die parallel dazu stattfindende „Evaluation des NBA – Erfassung von Versorgungsaufwendungen in stationären Einrichtungen“ sollte Hinweise für künftige Leistungshöhen je Pflegegrad in Abhängigkeit vom Pflegeaufwand ermitteln. Bei der von der Universität Bremen unter Beteiligung der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg durchgeführten Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen bundesweit in rund 40 Pflegeheimen bei knapp 1.600 Personen erfasst, welche Leistungen sie heute bekommen. Die Arbeit an den beiden Erprobungsstudien wurde durch ein Begleitgremium begleitet, dem Vertreter des BMG, des BMAS, des BMFSFJ, der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Staatssekretär Laumann, Vertreter des GKV-Spitzenverbandes und Akteure aus Wissenschaft, den Ländern, Leistungserbringerorganisationen, Betroffenenverbänden, dem Deutschen Pflegerat und der Pflegekassen angehören. Die Studien werden nun durch das Begleitgremium geprüft und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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KV Nordrhein: Zahl der barrierearmen Praxen hat sich in vergangenen fünf Jahren fast verdreifacht
In vielen Bereichen wird daran gearbeitet, Menschen mit Behinderung einen ungehinderten oder zumindest leichteren Zugang zu Gebäuden oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zu ermöglichen. Die medizinische Versorgung steht dabei besonders im Fokus. Die niedergelassenen Mediziner in Nordrhein haben in den vergangenen Jahren schon sehr viel getan, um auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einzugehen. Das ist das Ergebnis einer groß angelegten Befragung von mehr als 13.000 nordrheinischen Praxen, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zum Status der Barrierefreiheit ihrer Praxenbefragt wurden. „Die Ergebnisse unserer Umfrage sind sehr erfreulich. Wir sind viel weiter, als wir es nach bisherigen Daten erhoffen konnten“, sagte Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender KV Nordrhein, bei der Eröffnung der Fachtagung „Barrieren abbauen in der Praxis“ am 2. September in Düsseldorf. „Wie ernst die Kolleginnen und Kollegen das Thema nehmen, zeigt sich daran, dass fast 60 Prozent der Praxen detaillierte Angaben gemacht haben.“ Fast die Hälfte der Praxen in Nordrhein haben danach einen barrierearmen Zugang und eine – wenn auch nicht umfassende – behindertengerechte Ausstattung. Damit hat sich der Anteil der barrierearmen Praxen in Nordrhein in den vergangenen fünf Jahren um rund 30 Prozent erhöht. Präzise Angaben zur Barrierefreiheit bei der Online-Arztsuche In absoluten Zahlen ausgedrückt: Die Zahl der barrierearmen Praxen ist von 2.300 in 2010 auf 6.200 in 2015 gestiegen. „Die Zahl der – im Sinne der einschlägigen DIN Norm – vollständig barrierefreien Praxen hat sich verdreifacht, nicht nur durch Neu-Praxen, sondern auch durch Investitionen in Bestandspraxen“, sagte Potthoff, der auf einen positiven Nebeneffekt der Befragung hinwies: „Durch den Rücklauf können bei unserer Online-Arztsuche auf www.kvno.de noch differenziertere und ganz aktuelle Angaben zur Barrierefreiheit machen“. Potthoff betonte, statt des Begriffs „barrierefrei“ lieber den Ausdruck „barrierearm“ zu verwenden. „Bei allen Vorgaben und aller Sympathie für weitreichende Ansätze sollten wir das Machbare im Blick behalten und keine zu hohen finanziellen oder bürokratische Hürden aufbauen, die davon abhalten könnten, Verbesserungen in Angriff zu nehmen.“ Die Pläne der Landesregierung zur Novelle der Bauordnung NRW etwa enthielten Regelungen zur Barrierefreiheit, die sich kontraproduktiv auswirken könnten. Staatssekretärin Martina Hoffmann-Badache vom Gesundheitsministerium des Landes NRW lobte das Engagement der KV Nordrhein: „Die Fachveranstaltung zeigt, wie wichtig das Thema allgemein und für die KV Nordrhein ist. Und die Ergebnisse der jüngsten Umfrage zeigen, dass ich mir um die Arztpraxen keine Sorgen machen muss.“ Hoffmann-Badache betonte, dass Barrierefreiheit nicht nur ein Thema für mobilitätseingeschränkte Menschen sei, sondern viel weiter gefasst werden müsse. Hohe Investitionen für Bestandspraxen Klaus Balke von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verwies auf verschiedene Initiativen und Hilfestellungen für die Praxen in den vergangenen Jahren, gab aber auch zu bedenken, dass der Umbau von Bestandspraxen mit enormen Investitionen verbunden sei – und valide Daten für die ganze Bundesrepublik fehlten. In der Versichertenbefragung der KBV 2014 gaben 70 Prozent der Befragten an, zuletzt in einer barrierefreien Praxis gewesen zu sein. Internist, Pneumologe und Allergologe Norbert Mülleneisen aus Leverkusen nahm die Tagungsbesucher mit in seine vertragsärztliche Praxis und verriet, wie er Barrieren begegnet und sie so weit möglich beseitigt – vom Empfang bis zum Wartezimmerfilm im Gebärdensprache. Aber: „Eine vollkommen barrierefreie Praxis ist ein Ideal, dem wir uns nur annähern können, schon allein wegen der vielen verschiedenen Formen von Behinderungen – und wegen der baulichen Beschränkungen.“ Dirk Meyer, Patientenbeauftragter der Landesregierung in NRW, warb dafür, die Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung weitgehend aufzuheben: „Wir alle leben mit Beeinträchtigungen“, sagte Meyer. „Und eine Barriere ist bereits, wenn mich eine Arzthelferin nicht anschaut, wenn ich in die Praxis komme. Vieles ist schlicht eine Frage der Haltung und der Kommunikation gegenüber den Patienten.“ Frank Opper aus Kaarst, öffentlich bestellter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, berichtete von seinen Erfahrungen mit Bauprojekten. Der querschnittsgelähmte Architekt plädierte für ein „Design für alle“, das für alle funktioniere, da niemand genau sagen könne, was barrierefrei, barrierearm oder seniorengerecht heiße. „Wir müssen alle Menschen erreichen und berücksichtigen, wenn wir Räume gestalten.“ Pressemitteilung der KV Nordrhein
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